Michi1683
Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich werden in den nächsten Monaten in die Nähe meiner Eltern ziehen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und 2 Jahre Elternzeit beantragt (werde das 1 Jahr aber noch dran hängen). Da wir mit unserer Familienplanung erst begonnen haben, werde ich dort wohl auch nicht mehr arbeiten. Wann muss ich meinem AG über den Umzug informieren? Küdigung kommt für mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage zumal noch weitere Kinder geplant sind. Inwieweit darf ich Elternzeit und Mutterschutz ausreizen? LG Michi
Hallo, sie können in der Elternzeit umziehen, ich würde den Arbeitgeber darüber aber schriftlich informieren. Zum Ende der Elternzeit, Frist drei Monate, können Sie dann sind dann die ganze Zeit über beitragsfrei krankenversichert. Liebe Grüße NB
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