Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was nach Elterngeld?

Frage: Was nach Elterngeld?

NessaBaby

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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist jetzt 4 Monate und ich hatte mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich nach 1 Jahr wieder halbtags arbeiten komme ich hätte meine Tochter mitbringen können es war also alles geregelt. Jetzt habe ich heute erfahren das das Unternehmen Insolvenz angemeldt hat also war's das mit meinem Job. Da wir aber finanziell auf Geld nach dem Elterngeld angewiesen sind und ich vermute das ich keinen anderen Job finde wo ich meine kleine mitbringen kann, eine familiäre Betreuung ist leider nicht möglich und bei einer Tagesmutter enstehen wieder kosten. Das Gehalt meines Mannes geht vollständig fur unsere laufenden kosten wie miete Auto Versicherung drauf. Können sie mir sagen ob in solch einem Fall Anspruch auf Sozialleistungen besteht? Ich hoffe sie dürfen mir diese Frage beantworten. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ie sollten sich schnellstens beid er Agentur f A melden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zu verfügungs tehen, können Sie von dort leistungen beziehen. Dort kann man Ihnen auch, im Zusammenarbeit im dem JA, mitteilen, inwieweit Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Ansonsten können Sie evtl. ergänzend H4 bekommen Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Natürlich entstehen bei einer Tagesmutter oder in der Krippe Kosten, aber wie machen das (fast) alle arbeitenden Eltern sonst? Was spricht dagegen zu arbeiten und eben eine Tagesmutter für ihre Dienstleistung zu bezahlen? Die Krippenplätze sind ohnehin zu einem nicht unerheblichen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Ob Anspruch auf ergänzendes ALG II oder andere Sozialleistungen wie z. B. Wohngeld besteht hängt nicht maßgeblich davon ab, ob die laufenden Kosten alles aufbrauchen, sondern wie hoch das Einkommen tatsächlich ist. Anspruch auf ALG I besteht natürlich nur, wenn und soweit die Betreuung gesichert ist und man trotz Bemühungen nur keinen Job findet.


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