Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muß ich beachten wenn die Elternzeit zu Ende geht?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was muß ich beachten wenn die Elternzeit zu Ende geht?

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Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Zur Zeit bin ich im 5. Jahr in der Elternzeit die insgesammt auf 6 Jahre festgelegt wurde. Sie endet im März 2010. In meine alte Firma kann ich wegen Umzug zu meinem Ehemann und Vater beider Kinder nicht mehr zurück. Nach der Elternzeit ist ein Kind 3 und das andere 6 Jahre alt, eine Ganztagsbetreuung der Kids möchte ich nicht. Einen Halbtagsjob würde ich gerne machen. Ich bin promovierte Biologin und von daher wird die Jobsuche insbesondere nach einer adäquaten Teilzeitstelle nicht einfach werden. Die Firma ist in Frankfurt am Main und wir leben nun in Leverkusen. Das sind pro Strecke 200 km. Die Firma hat ca 28 Mitarbeiter und würde wie ich sehr stark vermute, so oder so Teilzeit ablehnen. Mein Mann ist privat krankenversichert. Ich bin bei einer gesetzlichen KK. Wie verfahre ich am besten und am sichersten, um die Gefahr von anfallenden Krankeversicherungskosten zu vermeiden, falls ich nicht sofort einen Job bekomme? Wann und wie wende ich mich am besten an meinen jetzigen Arbeitgeber? Noch eine konkretere Frage: Sie haben einmal in einer Antwort geschrieben: ''Haben Sie geprüft, ob nicht ein rechtl. Anspruch auf TZ besteht?'' Wie und wo prüfe ich das? Ich bedanke mich im Voraus für jeden Ratschlag. Mit freundlichen Grüßen silmara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Teilzeit bei Ihrem alten AG hilft Ihnen doch nicht 2. Da Sie wegen dem Umzug den alten Vertrag nicht mehr erfüllen können, müssen Sie kündigen. Sie werden nicht vom AA gesperrt, da Sie ja zum KV gezogen sind. Wenn Sie sich arbeitslos oder teilarbeitslos melden, sind Sie KK versichert. Liebe Grüsse, NB


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