Annebu
Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus und ich bekam direkt im Anschluss einen neuen befristeten ausgestellt, welcher in etwa zeitgleich mit meinem Mutterschaftsurlaub endete. (Der 2. Vertrag lief über eine andere Firma, Vertragsdauer beider Verträge insgesamt 14 Monate. Davor 3 Monate Arbeitssuche und davor über 7 Jahre Festanstellung) Das Elterngeld habe ich mir in einem Jahr auszahlen lassen und die Elternzeit beträgt ebenfalls ein Jahr. Da mein Mann ab diesem Jahr eine neue Stelle angenommen hat werden wir Anfang März innerhalb NRWs in eine andere Stadt ziehen. Ende Mai läuft Elterngeld/Elternzeit aus und ich möchte ab dann wieder Vollzeit arbeiten gehen, die Betreuung übernimmt vorerst die Oma, ab dem 2. Lebensjahr ein Kindergarten. Ich muss mich spätestens 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit arbeitssuchend melden - mache ich das am alten oder neuen Wohnort? Bzw. wann wäre der Wechsel der Zuständigkeiten? Was muss ich beachten damit ich voll abgesichert bin und auch die volle Leistung erhalte? Was kann die Arbeitsagentur von mir verlangen? (Ich bin Grafikdesignerin und möchte auch nur in diesem Beruf wieder tätig werden - muss ich dann trotzdem zu Weiter-,Umbildungsmaßnahmen und/oder "Beschäftigungsangeboten"?) Und bis zu Beginn der neuen Tätigkeit darf ich mein Kind sicherlich selbst betreuen, richtig? Ich würde mich normalerweise für Informationen an die Arbeitsagentur wenden, allerdings habe ich da mittlerweile wenig Vertrauen in die Interessensvertretung der Bürger. Als ich mich nach Beendigung meiner befristeten Arbeitsstelle arbeitslos melden wollte, verwies man auf das Ende der Elternzeit, "vergaß" aber zu erwähnen, dass ich mich 3 Monate vorher melden muss. Ich danke Ihnen vorab und wünsche Ihnen ein glückliches, wundervolles und erfolgreiches Neues Jahr! Schöne Grüße, Anne
Hallo, da ich selber mal das Problem hatte (am alten Ort gemeldet, dann ärger am neuen bekommen,w eil nicht weitergeleitet) würde ich es am alten Ort machen und eine Kopie der Meldung zur Kenntnis and en neuen Ort senden. Das neue Amt ist ab dem Atg der Ummeldung zuständig. Man kann Ihnen Maßnahmen auferlegen und wird dies sicherlich auch tun - denn viele Mütter wollen dann doch nicht die Kinder abgeben. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung