Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich beachten bei Antrag für ALG1 nach Elternzeit?

Frage: Was muss ich beachten bei Antrag für ALG1 nach Elternzeit?

Annebu

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Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus und ich bekam direkt im Anschluss einen neuen befristeten ausgestellt, welcher in etwa zeitgleich mit meinem Mutterschaftsurlaub endete. (Der 2. Vertrag lief über eine andere Firma, Vertragsdauer beider Verträge insgesamt 14 Monate. Davor 3 Monate Arbeitssuche und davor über 7 Jahre Festanstellung) Das Elterngeld habe ich mir in einem Jahr auszahlen lassen und die Elternzeit beträgt ebenfalls ein Jahr. Da mein Mann ab diesem Jahr eine neue Stelle angenommen hat werden wir Anfang März innerhalb NRWs in eine andere Stadt ziehen. Ende Mai läuft Elterngeld/Elternzeit aus und ich möchte ab dann wieder Vollzeit arbeiten gehen, die Betreuung übernimmt vorerst die Oma, ab dem 2. Lebensjahr ein Kindergarten. Ich muss mich spätestens 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit arbeitssuchend melden - mache ich das am alten oder neuen Wohnort? Bzw. wann wäre der Wechsel der Zuständigkeiten? Was muss ich beachten damit ich voll abgesichert bin und auch die volle Leistung erhalte? Was kann die Arbeitsagentur von mir verlangen? (Ich bin Grafikdesignerin und möchte auch nur in diesem Beruf wieder tätig werden - muss ich dann trotzdem zu Weiter-,Umbildungsmaßnahmen und/oder "Beschäftigungsangeboten"?) Und bis zu Beginn der neuen Tätigkeit darf ich mein Kind sicherlich selbst betreuen, richtig? Ich würde mich normalerweise für Informationen an die Arbeitsagentur wenden, allerdings habe ich da mittlerweile wenig Vertrauen in die Interessensvertretung der Bürger. Als ich mich nach Beendigung meiner befristeten Arbeitsstelle arbeitslos melden wollte, verwies man auf das Ende der Elternzeit, "vergaß" aber zu erwähnen, dass ich mich 3 Monate vorher melden muss. Ich danke Ihnen vorab und wünsche Ihnen ein glückliches, wundervolles und erfolgreiches Neues Jahr! Schöne Grüße, Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da ich selber mal das Problem hatte (am alten Ort gemeldet, dann ärger am neuen bekommen,w eil nicht weitergeleitet) würde ich es am alten Ort machen und eine Kopie der Meldung zur Kenntnis and en neuen Ort senden. Das neue Amt ist ab dem Atg der Ummeldung zuständig. Man kann Ihnen Maßnahmen auferlegen und wird dies sicherlich auch tun - denn viele Mütter wollen dann doch nicht die Kinder abgeben. Liebe Grüsse, NB


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