Olala85
Sehr geehrte Frau Bader, Da ich in Lebensgefahr war aufgrund schwerer Präeklampsie und Helllp-Syndrom musste unsere Tochter am 4.3. in der 26. ssw geholt werden und leider starb unser Engel am 6.3. Nun schickt die Krankenkasse mich zum Arbeitsamt und die wiederum mich wieder zur Krankenkasse, als wäre alles nicht schon schlimm genug. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der zum 14.4. endet. Und durch die Frühgeburt stehen mir 127 Tage Mutterschutz zu.Ich habe ein wenig gegoogelt und zum einen gefunden, dass nach auslaufen des Vertrages Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt wird und zum anderen die Krankenkasse den Arbeitgeberanteil übernimmt. Ich bin bei der Barmer versichert, die mir nur den mindestsatz zahlen will. Was steht mir denn genau zu? Noch 2 kleine Fragen am Rande: Kann ich für einen Monat das Kindergeld beantragen oder würde es uns nur für die 2 Tage zustehen? Kann ich von mir aus den Mutterschutz verkürzen? Geld ist nicht alles, aber wir haben die Beerdigungskosten und meine Krankenhausrechnung und leider müssen wir das irgendwie bezahlen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das tut mir Leid. Ihnen steht Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld zu. Liebe Grüße und viel Kraft NB
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