Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was kann man erwarten?Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was kann man erwarten?Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, Ich bin schon seit der Schwangerschaft von dem Vater meines Sohnes (mittlerweile fast 15 Monate) getrennt. Wir waren auch nicht verheiratet. Da der KV trotz abgeschlossener Ausbildung einen höheren Schulabschluss absolvierte letztes Jahr,bekam ich Unterhaltsvorschuss (für meinen Sohn),da der Vater kein Einkommen hatte. Nun hat er mir letzte Woche eröffnet,dass er diesen Herbst anfangen will zu studieren. Demnach hat er auch dann kein Einkommen. Ich meine aber,gelesen zu haben,dass man von einem Student erwarten kann,dass er einen Nebenjob annimmt und somit wenigstens den Mindestsatz zahlen kann. Wie sieht das aus? Haben wir ein Recht auf "direkten Unterhalt" von ihm oder kann er sich weigern einen Nebenjob aufzunehmen? Vielen Dank schon mal, Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er sollte alles tun, um seine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen. Ob er einen Nebenjob machen kann, hängt vom Studium ab. Haben Sie sich schon mal vor Ort anewaltlich beraten lassen? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nein,ich habe mich (noch) nicht vor Ort beraten lassen! Er studiert Design.Werden wirklich Unterschiede gemacht,je nach dem was der Vater studiert??? Vielen Dank, Kathrin


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