Regina83
Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu einem etwas komplizierten Fall. Ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe nun von meinem Arbeitgeber mitgeteilt bekommen, dass der Betrieb in Kürze (vor Ende der Elternzeit) eingestellt werden soll und man mir dann am Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen werde. Man würde mir dann nach der Elternzeit solange das Gehalt noch weiterzahlen, wie es die Kündigungsfrist vorschreibt. Aktuell erwarten wir gerade ein zweites Baby, das noch vor der Einstellung des Betriebs auf die Welt kommen wird. Der Betrieb weiß Bescheid und meinte, ich könne in diesem Fall auch eine weitere Elternzeit beantragen und die Kündigung würde sich dann nach hinten verschieben. Nun habe ich folgende Fragen: - Ich habe gelesen, dass man, vom Arbeitgeber während der Elternzeit des ersten Kindes keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für das nächste Baby erhält, es sei denn man beendet einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes seine Elternzeit und beantragt danach sofort eine neue Elternzeit. Stimmt das? Und wenn ich das so machen würde, besteht dann ein Risiko, dass der Arbeitgeber einen doch früher kündigen kann (z.B. in dem kleinen Zeitraum zwischen Beendigung der Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes)? Anzumerken ist noch, dass die neue Elternzeit dann erst kurz nach der Betriebsaufgabe beginnen würde. Würde das überhaupt gehen? - Sofern man mir eine Abfindung anbieten würde, könnte ich mich dann trotzdem bei meinem Ehemann in der Familienversicherung mitversichern lassen, solange ich nicht berufstätig bin? Er ist freiwillig gesetzlich versichert und ich bin aktuell normal gesetzlich versichert. Oder müsste ich mich selbst versichern? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe Liebe Grüße aus München Regina
Hallo, der AG kann mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen, auch in der EZ, auch bei einer neuen Schwangerschaft. Dann endet die EZ und auch das Arbeitsverhältnis - prüfen Sie, wie Sie sich krankenversichern. Das geht grds über den Ehemann. Er muss nicht bis nach der EZ abwarten u auch keinen Lohn mehr zahlen. Auch verschiebt sich nichts nach hinten. Und eine neue EZ gibt es nicht - es gibt ja keinen Betrieb mehr. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Betrieb aufgegeben wird, dann hast du keinen Arbeitsplatz mehr. Deshalb muss bzw. kann dich dein AG trotz Schwangerschaft oder Elternzeit über Antrag bei der Aufsichtsbehörde kündigen, und zwar auf den Zeitpunkt der Betriebsschließung hin. Den Antrag wird sehr wahrscheinlich zugestimmt werden. Eine Abfindung kannst du deswegen nicht erwarten. Wenn du statt dessen einem Auflösungsvertrag bis spätestens zur Betriebsschließung zustimmen würdest, dann wäre vielleicht eine kleine Abfindung denkbar, weil der AG sich dann den Kündigungsantrag spart. Wenn das zweite Kind auf der Welt ist, kannst du unabhängig von einem Arbeitgeber ein oder (gesplittet) zwei Jahre Elterngeld beziehen und bist in der Zeit auch krankenversichert.
Ähnliche Fragen
Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger während ich noch in Elternzeit bin. Diese werde ich vorzeitig unterbrechen zum Beginn des Mutterschutzes. Ich plane, nach ca. 7 Monaten der neuen Elternzeit das Referendariat fürs Lehramt anzufangen. Das heißt, ich müsste bei meinem Arbeitgeber kündigen. Praktisch gesehen würde ich aber die Elternzeit f ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Die letzten 10 Beiträge
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz