Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist nach der „14monatigen“ Elternzeit

Frage: Was ist nach der „14monatigen“ Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo zusammen! Wir sind uns jetzt nicht ganz einig was nach der „14monatigen“ Elternzeit kommt. An erster Stelle steht ja der „Mutterschaftsurlaub“ – 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Anschließend die maximal 14monatige Elternzeit. Und dann? Soll an diesem Punkt der von der „Politik“ geplante Wiedereinstieg ins Berufsleben stattfinden? Was wenn man weiter zuhause beim Kind bleiben möchte? Folgt Arbeitslosigkeit, Hartz IV oder gar überhaupt nichts (finanziell)? Worin besteht denn der eigentliche Unterschied zum früheren Erziehungsurlaub (bis zu 3 Jahren). Wir vertreten nämlich beide die Ansicht unser Kind „selbst“ Groß zu ziehen und nicht in eine Krippe zu geben (nur weil das unsere Familienministerin so auf die Reihe bringt… *zorn*) Eine Rückkehr ins Berufsleben soll auf jedenfall wieder stattfinden. Allerdings erst zur „Kindergarten bzw. Grundschulzeit“ evtl. auch noch ein paar Jahre später („wie man es von früher kennt“ – damit meinen wir nicht die Hausfrau auf Lebenszeit). In unserer Partnerschaft kommt immer wieder der Gedanke auf eine Familie mit Kind /-ern finanziell nicht unterhalten zu können. Vielleicht können Sie uns hier weiter informieren. Besten Dank. Grüße Christine & Holger


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

der unterschied zur max elternzeit von 3 jahren, in der es zb in bayern die ersten 2 jahre 300 euren gab und im 3.jahr 250 euren, daß du in diesem jahr mehr geld erhalten kannst. wenn ihr der meinung seid, kinder nur alleine und so lange ihr meint erziehen zu wollen/können, dann müßt ihr das auch selbst finanzieren, sei es durch den gutbezahlten job eines elternteils oder durch erspartes... oder wie hat man das früher gemacht???? da gab es mal 50dm kindergeld....nix elternzeit oder elterngeld... kann echt nur den kopf schütteln.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

nur, dass es heute elternzeit heisst. man kann immernoch bis zu 3 jahre zu hause bleiben. früher gab es das bundeserziehungsgeld, welches nicht jeder bekommen hat, für bis zu 2 jahre und heute gibt es das elterngeld für ein bzw. zwei jahre, welches JEDER bekommt. vor und nachteile gibt es immer für jemanden. man kann es eben nicht allen recht machen. manchen ging es mit dem erziehungsgeld besser und manchen geht es nun besser mit dem elterngeld. das ist nun mal so. stattdessen sollte man froh sein, dass man überhaupt geld fürs kinderkriegen bekommt. lg two_kids


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Evtl. wohnst Du in einem Bundesland, wo es Landeserziehungsgeld gibt. Das ist aber sehr unterschiedlich ob, wie lange und in welcher Höhe es gezahlt wird. Ansonsten hast Du ja vorstehend schon Antwort erhalten. Entweder von einem Gehalt leben oder arbeiten gehen oder vom Ersparten. Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz hast Du bis zu 3 Jahre nach der Geburt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielen Dank für eure Antworten. Für unsere weitere Planung wissen wir nun deutlich mehr.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich verstehe nicht, warum einige Leute so bissig antworten müssen.. Ist echt ne verkehrte Welt. Die Politiker bekommen dauernd Diätenerhöhungen, obwohl die eh schon übertrieben entlohnt werden. Und da regt sich keiner auf. Immer auf die sozial Schwachen.. Die Frage ist doch berechtigt. Ich sehe das genauso. Ich möchte auch die ersten Jahre für mein Kind da sein. Der Staat will immer, dass Kinder geboren werden, aber die Unterstützung lässt zu wünschen übrig. Das Muttersein, wenn man es ernst nimmt, ist doch ein 24 Stunden Job. Das sollte honoriert werden. Elternzeit kann man 3 Jahre nehmen. Das Elterngeld wird voll aber nur maximal 14 Monate gezahlt, wobei dann auch noch die Zeit des Mutterschaftsurlaubes angerechnet wird.. Das kann ich nicht nachvollziehen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...