Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist der unterschied zwischen basiselterngeld und elterngeld plus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was ist der unterschied zwischen basiselterngeld und elterngeld plus?

kallies2

Beitrag melden

Ich hätte da gerne mal genau gewusst wie sie das mit dem basiselterngeld zum Elterngeld plus verhält?basiselterngeld bekommt man doch 12 Monate bzw 10 weil die mutterschutzfrist ja abgezogen wird und Elterngeld plus 14 Monate bzw dann ja 12 oder?wenn mein Mann auch 2 Vater Monate nimmt muss er da komplett zu Hause bleiben oder darf er während dessen trotzdem 30 Stunden arbeiten?und kriegen wir dann das EG plus oder Basis? Wer kann mir da mal mit Rat zur Seite stehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Basiselterngeld: 10 Monate voller Betrag EG-Plus: 20 Monate halber Betrag Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld Pkus ist lediglich die Möglichkeit, sich das Basiselterngeld über die doppelte Zeit auszahlen zu lassen. D.h. statt den 10 Monaten basiseltermgeld kannst du 20 Monate kang die Hälfte ausgezahlt bekommen. Arbeiten gehen kann man sowohl bei Basiselterngeld als auch bei Elterngeld Plus. In den Basismonaten (bei Basiselterngeld alle Minate, bei EGPlus die erste Hälfte der Monate) wird bei beidem ein Zuverdienst angerechnet. Das EG berechnet sich dann nicht mehr nur aus dem Einkommen vor der Geburt sondern aus der Summe, die dir bei Teilzeitarbeit weniger zur Verfügung steht. Dementsprechend darf dein Mann in seinen zwei Monaten (oder vier wenn er EGPlus nimmt) auch 30h arbeiten. Er bekommt dann entsprechend weniger EG. Bekommen tust du das, was du beantragst. LG Lilly


kallies2

Beitrag melden

Und bekomme ich auch die 10 Monate basiselterngeld wenn mein Mann parallel 2 Monate basiselterngeld beantragt und Teilzeit arbeitet oder werden mir seine 2 Monate dann abgezogen?


kallies2

Beitrag melden

Aber warum liest man denn immer was von 14 Monaten? Die ersten zwei zählen doch eh nicht wegen mutterschaftsgeld und Arbeitgeber Anteil oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Mann hat zwei Monate extra. Daher die 14 Monate gesamt. Anders ausgedrückt: ihr habt maximal 14 Monate Basiselterngeld. Jeder angefangene Lebensmonat in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde (meistens zwei Monate) zählt als Basiselterngeld-Monat. Um die 14 Monate komplett nehmen zu können muss jeder von euch mindestens zwei Monate EG beantragen. D.h. im Normalfall gehen 2 Monate für die Mutterschutzzeit + 2 Monate für den Vater ab. Bleiben 10 Basismonate für Mama. LG Lilly


kallies2

Beitrag melden

Also beantrage ich vom 1-12.lebensmonat basiselterngeld bekomme aber nur vom 3.-12. gezahlt wegen mutterschutz.und mein Mann nimmt in den ersten 12 monaten für 2 Monate basiselterngeld und geht aber Teilzeit arbeiten?kann er auch 13.+14.lebensmonat nehmen auch wenn ich da denn wieder arbeite?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...