Lina-vom-all
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite mit meiner Chefin in einem 2 Frauenbetrieb. Ab Oktober gehe ich für 3 Jahre in Elternzeit. Meine Chefin wird den Betrieb aber zum Jahresende aufgeben, somit wird er nicht mehr existieren. Was ist nun besser selbst kündigen (war der Vorschlag meines Arbeitgebers) zum Jahresende oder gekündigt werden? Welche Vor/Nachteile haben die verschiedenen Kündigungsarten? Danke.
Hallo, besser ist, wenn sie kündigt. Gehen Sie dann zeitnah zur Agentur fA Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Gekündigt werden. Bei Geschäftsaufgabe darf sie das. Und beim eventuell späteren ALG1 hast Du keine Probleme.
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