Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was gilt für die Berechnung des Beschäftigungsverbotsgehalt in der Schwangersft?

Frage: Was gilt für die Berechnung des Beschäftigungsverbotsgehalt in der Schwangersft?

Merima80

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin jetzt in der 7. SSW, befinde mich aber bis zum 4.03. 2014 noch in Elternzeit. Seit Mai 2013 gehe ich wieder 10 Stunden pro Woche arbeiten, habe dafür aber einen Extravertrag bekommen der nur bis zum 4.03. läuft. In der 1. Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot, da ich im Schichtdienst in der ambulanten Pflege arbeite. Meine Frage ist jetzt: ab dem 5.03.2014 steht mir ja meine Vollzeitstelle wieder zu. Wenn ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme von welchen Gehalt wird das berechnet wenn ich jetzt noch bis Ende März arbeiten gehen würde ( Habe noch so viel Resturlaub auf meine Vollzeitstelle). Hoffe sie haben meine Frage verstanden Mit freundlichen Grüßen Merima80


Sternenschnuppe

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Du bekommst das, was Du auch verdienen würdest. Also jetzt die 10 Stunden, ab April dann voll. Urlaub würde ich aufheben, wieso willst Du den jetzt nehmen? Fürs neue Elterngeld wird der eh nicht zählen soweit mir bekannt ist.


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