Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was für möglichkeiten nach dem elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was für möglichkeiten nach dem elterngeld

Easy1991

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Hallo Frau Bader, im nächsten monat bekomme ich kein elterngeld mehr, mein Mann geht vollzeit in schicht arbeiten. Da ich nicht wieder in meinen alten beruf zurückkann (3 schichten gibt keinen schichtkindergarten, keine verwandschaft) und meine firma mir auch keine teilzeit oder minijob stelle geben kann, wollte ich einmal fragen was für gelder vom staat zur verfügung gestellt werden. ich wollte das betreuungsgeld beantragen aber habe bis jetzt noch keinen antrag zugesendet bekommen. (wollte selbst beantragen aber es hieß den bekomme ich automatisch zugeschickt eine zeit vor auslaufen des elterngeldes) wir würden so schon über die runden kommen aber nur mit vielen einbusen. Habe selbst nur keinen überblick mehr. ich bitte um ihren rat MFG easy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können Sie für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ArbGeld 1 beantragen. Ansonsten H IV Liebe Grüße NB


Easy1991

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Vielen dank. Kann ich das auch beantragen wenn ich noch bei meiner Firma angestellt bin?


Sternenschnuppe

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Wenn Du Betreuungsgeld beantragen willst, dann hast Du ja gar keine Kinderbetreuung. Diese musst Du aber nachweisen und mindestens 15 Arbeitsstunden dem Arbeitsamt anbieten in der Woche, sonst gibt es kein ALG1. Kindergeldzuschlag ginge vielleicht oder Wohngeld.


luvi

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Hallo, so ganz stimmt das nicht, was Sternenschnuppe sagt. Klar kann man Betreuungsgeld beantragen, auch wenn das Kind betreut wird. Betreuungsgeld gibts nur nicht, wenn das Kind in einer öffentlich geförderten Betreuung ist. Wenn Dein Kind privat betreut wird (Oma, private Tagesmutter, von Dir, Vater) gibts Betreuungsgeld. Betreuungsgeld gibts erst dann, wenn alle Elterngeldmonate verbraucht sind? Hat Dein Mann auch Elterngeld bekommen? Wenn nein, liegts vielleicht daran, dass ihr noch keinen Antrag bekommen habt. Denn so gibts Betreuungsgeld erst ab dem 15. LM. Habt Ihr gleichtzeitig Elterngeld bekommen, kann der Bezug auch schon früher beginnen. Ruf doch mal an, ich glaub die Elterngeldstelle ist dafür auch zuständig, oder such im Netz nach nem Antrag. Evtl. könnte Ihr auch Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen. Beides ist allerdings verdienstabhängig. Wenn Du sagst, Ihr kommt mit Eurem Geld gut aus, werdet ihr wahrscheinlich nichts bekommen. Wenn Dir Deine Firma keinen Job in Teilzeit anbieten kann, sollen sie Dir eine Bestätigung darüber ausstellen und Du kannst arbeitslosengeld beantragen. Hier muss die Betreuung gesichert sein. Das kann aber auch die Oma, oder was privat organisiertes sein. Liebe Grüße Luvi


Sternenschnuppe

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:-) stimmt natürlich :-)


Sternenschnuppe

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Also was Luvi sagt. Ohne staatliche Förderung Betreuungsgeld. Mit Förderung keines.


millibuttercup

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Ich war ebenfalls im 3-Schicht Dienst beschäftigt und konnte leider keine Einigung mit dem Arbeitgeber finden. Da blieb nur die Kündigung. Ich stehe dem Arbeitsmarkt jedoch zur Verfügung, wenn auch mit Einschränkungen. Deswegen steht mir Arbeitslosengeld zu. Du bekommst ich mir Arbeitslosengeld wenn du die letzten Jahre vor der Elternzeit logischerweise gearbeitet hast. Ihr werdet aber auf jeden Fall einen Monat überbrücken müssen, da das Elterngeld für den laufenden Monat gezahlt wird und du erst ab dem nächsten arbeitslos bist... Betreuungsgeld bekommst du sobald dein Kind außerhalb der Kita betreut wird. Da zählt nur, dass es privat ist und nicht durch Kita oder Tagesmutter. PS : Wenn etwas unklar ist,dann kannst du mir gerne schreiben.


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