Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was für Gelder stehen einem zu ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was für Gelder stehen einem zu ?

Jessicapastu

Beitrag melden

Guten Abend Ich muss nochmal was fahren : Ich erkläre kurz meine Situation -Januar 2014 Ausbildung abgeschlossen -Februar 2014 Festanstellung -Mai 2014 schwanger und direktes Arbeitsverbot Sprich ich habe vollen Lohn bekommen - Januar 2015 Sohn wird geboren (30.1.2015) Ein Jahr Elternzeit beginnt ( Elterngeld und Eltern Zeit auf 1 Jahr , da Geld für eine Teilung auf zwei Jahre nicht reicht ( da trotz Teilung auf 1 Jahr grade mal 690€ ) Jetzt im Januar 2016 endet Elternzeit Februar wäre ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen , da wir ja das Geld brauchen. Kita Platz für 45 Stunden ab jetzt Januar organisiert. Mein Arbeitgeber hatte mich jetzt angesprochen das ich bei Arbeitsbeginn doch gekündigt werde. Jetzt kam der Schock ( eigentliche war es Freude , da es mir das Herz zerbrochen hätte meinen Sohn wirklich Vollzeit in die Kita zu geben ) Ich werde ab März ( wegen Kündigungsfrist ) arbeitslos sein. Was stehen mir für Gelder zu ? Bekomme ich überhaupt von irgendwem jetzt Geld ? Wie geht man jetzt vor ? Ich bin etwas ratlos weil ich ja Geld zum Leben brauche und ich weis nicht wie ich mit der Situation umgehen muss , da alles ja anders geplant war. Ich lebe zwar mit dem Papa zusammen aber er kann uns bei einem Einkommen von 1900 € auch nicht komplett versorgen. Da ich mich leider nie mit so einem Thema auseinander gesetzt habe , bin ich wirklich aufgeschmissen und bei der Suche im Internet bei nach Elternzeit arbeitslos finde ich keine wirklichen Daten wie viel Geld man bekommt , nur das sie das Geld irgendwie nicht berechnet aus dem was man verdient hat sondern wird selber geguckt was das Amt für angemessen hält ... Habe ich überhaupt Anrecht auf Arbeitslosen Geld da ich ja vor der Geburt keine 12 Monate voll gearbeitet habe bzw im Januar 2014 meine Ausbildung erst abgeschlossen habe. Ich hoffe ihr könnt meine Fragen und Sorgen verstehen und könnt mir etwas helfen.


la-floe

Beitrag melden

Hi, du hast ja nun einen Kita-Platz, also bekommst du auch ALG1. Der Kindsvater ist euch beiden zu Unterhalt verpflichtet. Wenn das nicht reicht plus ALG1 dann suchst du dir erstmal einen Minijob und schaust zu, dass du baldigst wieder einen Job bekommst. floe


Jessicapastu

Beitrag melden

Okay danke dir erstmal , das hört sich ja gar nicht ganz so schlimm an wie ich dachte. Bin mal gespannt wie alles weiter läuft. Wann melde ich mich beim Amt ? Wenn ich die Kündigung habe ? Könnte ich evtl auch noch eine Ausbildung beginnen oder streigt da das Amt weil ich schon eine Ausbildung habe? Fragen über fragen , bleibt einfach eine komische Situation &584;


Jessicapastu

Beitrag melden

Ich werde direkt nach der Elternzeit gekündigt , Steht einem Arbeitslosen Geld 1 oder irgendein Geld zu obwohl man vorher nur gut 10 Monate gearbeitet hat da man davor noch in der Ausbildung war ? Und wie viel darf man nebenbei dann verdienen ? Oder kann ich evtl auch eine neue Ausbildung oder Fortbildung machen ? Für meinen Sohn habe ich nämlich einen Kitaplatz für 45 Stunden. Mit freundlichen Grüßen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, meine 2te Tochter wird im März 1 jahr alt und somit endet das Elterngeld. Ich bin in der Elternzeit meiner ersten Tochter wieder schwanger geworden und habe die Elternzeit bis Sebtember 2016 verlängert. Da meine 2te Tochter eine März geborene ist und es bekanntlich mitten im Jahr keinen Krippenplatz gibt, habe ich, um kein Risiko ...

Hallo, ich habe bereits seit der 12 ssw ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaftsbeschwerden. Meine Elternzeit ist auf zwei Jahre beantragt. Da meine Tochter 8 Wochen zu früh auf die Welt kam, bekomme ich auch nur 18 Monate Elterngeld. Durch einen groben Behandlungsfehler ( wurde gegen mehrfachen ärztlichen Rat und gegen meinen verbriefte ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit Elterngeldbezug (keine Splittung) der Beträge und bleibe noch weitere 4 Monate ohne Elterngeldbezug in Elternzeit. Ich lebe in Bayern und bin verheiratet. Von den Förderungen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld habe ich bereits gehört. Gibt es noch weitere mögliche Förderungen w ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin nun in der 3. Woche schwanger. Leider bin ich ab dem 01.07.16 arbeitslos. Ich bin zahnmedizinische Prophylaxeassistentin und darf als Schwangere nicht mehr in meinem Beruf am Patienten arbeiten. Hier nun meine Fragen: 1. Bekomme ich jetzt noch Arbeitslosengeld? 2. Wird für das Mutterschutzgeld dann nur 60% ...

Guten Tag Frau Bauer, ich habe folgende Frage. Ich bin seit September im Beschäftigungsverbot aus Gesundheitlichen Gründen unf Entbinde im April 2017. Bin in meinem Betrieb seit Juli 2016 eingestellt und habe letztes Jahr daher anteilig das 13. Gehalt erhalten. Ich werde nach dem Manteltarifvertrag einer Medizinischen Fachangestellte bezahl ...

Guten Tag Frau Bader, Ich würde gerne wissen welche Gelder und in welcher ungefähren Höhe ich nach der Geburt erhalten werde. Ich habe schon bei der Agentur für Arbeit nachgefragt und im Internet nachgeschaut, aber zu meiner Situation finde ich nichts. Ich bin 23, noch ledig (bis zur Geburt aber verheiratet, falls relevant) und bezie seit 29.11 ...

Sehr geehrte Frau Bader, am. 5. Sep diesen jahres würde meine dreijährige Elternzeit auslaufen, nun bin ich erneut Schwanger und der Geburtstermin ist zum 1. Sep. berechnet, ab Geburt gehe ich erneut in 3 Jahre Elternzeit. Daher möchte ich mich gerne informieren (da im i-net wiedersprüchliches steht), welche Gelder ich beantragen kann. ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer verzwickten Lage. Ich bin Alleinerziehend mit einer 7 Monate alten Tochter, aktuell in Elternzeit (14 Monate). Leider habe ich bis heute keinen Kitaplatz gefunden. Durch die neue Regelung des Berliner Senats finden die Eingewöhnungen jährlich ab August statt. Da wir schon M ...

Guten Abend, ich bin schon länger am überlegen wie ich die Zeit nach dem mein Kleines auf der Welt ist, finanziere. Ich bekomme Bafög und bin Studentin an einer Fernuni. Zusätzlich habe ich noch einen Nebenjob gemacht. Mein Partner und ich leben nicht zusammen haben aber schon das gemeinsame Sorgerecht geklärt. Er ist selbständig und verdient ga ...

Hallo Frau Bader, Leider musste ich die Entscheidung treffen mich zu trennen. Aktuell wohnen wir noch zusammen in einer Wohnung das soll sich aber natürlich ändern. Die kleine hat erst ab 09/24 einen Kitaplatz. Ich weiß nicht was mir finanziell überhaupt zusteht und das macht mir große Angst. Was muss/ kann ich beantragen? (Ab 9/22 kann ich auch ...