Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind direkt im Anschluss an Elternzeit, welche Gelder kann ich beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Kind direkt im Anschluss an Elternzeit, welche Gelder kann ich beantragen?

alpha-clasch

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Sehr geehrte Frau Bader, am. 5. Sep diesen jahres würde meine dreijährige Elternzeit auslaufen, nun bin ich erneut Schwanger und der Geburtstermin ist zum 1. Sep. berechnet, ab Geburt gehe ich erneut in 3 Jahre Elternzeit. Daher möchte ich mich gerne informieren (da im i-net wiedersprüchliches steht), welche Gelder ich beantragen kann. Kindergeld ist klar, Elterngeld wohl nur den geringstsatz, da ich in den letzten drei Jahren keinen verdienst hatte. Betreuungsgeld ab der 15. Woche wenn ich richtig informiert bin. Nun lese ich aber auch vom Mutterschaftsgeld, wenn dies zutrifft, wann und für wie lange kann ich dieses beantragen, an wen müsste ich mich wenden und in welcher höhe wird es ausbezahlt, gibt es da eine Festsetzung? Wir zählen wohl nicht zu den geringverdienern sondern zum unteren Mittelmaß, welche Anträge sollte man nicht außer acht lassen die ich jetzt noch nicht aufgeführt habe um nichts zu verschenken, es sind ja doch einige Kosten die auf uns zu kommen, mit einem Verdienst müssen wir schon ziemlich rechnen, damit wir nicht ins Minus rutschen, trotz sehr eingeschränkter Ausgaben. Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Claudia Flader


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, genau, Kindergeld und Elterngeld (bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes noch den Geschwisterbonus), Betreuungsgeld je nach Bundesland. Das Mutterschaftsgeld bekommen Sie von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, es macht den vollen Lohn der Vollzeit-Stelle aus. Wichtig ist es, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit zu beenden. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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Falls es einen Arbeitgeber gibt, dann kann die aktuelle EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden, dann lebt der alte Vertrag wieder auf. EG wird nur 300€ sein. Betreuungsgeld gibt es nur noch in manchen Bundesländern, und dann auch nicht ab der 15 Woche, sondern nach dem EG.


Mitglied inaktiv

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Ohne AG hast Du gar keine EZ, weder 3 Jahre noch einen Tag. Wenn Du also von EZ schreibst gehe ich davon aus das Du einen AG hast. Heißt, bei dem sagst Du jetzt frühzeitig bescheid das du nicht wie geplant nach der laufenden EZ wieder kommst. Und beendest - schriftlich - die laufende EZ zu beginn des neuen Mutterschutzes, die ca. 6 Wochen kannst Du dir wahlweise dann für später aufbewahren (auch schriftlich angeben) oder einfach wegfallen lassen. Damit bekommst Du dann wie beim letzten Kind Mutterschaftsgeld in voller Höhe, sprich bis zu 13 € von der KK (wenn Du Pflichtmitglied in der gesetzlichen KK bist) und Rest vom AG. Trifft eines von beiden nicht zu, sprich kein AG oder keine gesetzliches Pflichtmitglied, dann fällt das eh weg. Elterngeld gibt es den Mindestsatz, Geschwisterbonus dürfte auch wegfallen da vorheriges Kind zu alt. Erziehungsgeld gibt es nicht mehr, bzw in den wenigsten Bundesländern noch. Und dann auch erst ab dem 15ten Lebensmonat, nicht -woche. Bleibt also noch Kindergeld. Falls das alles nicht langt blieben Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld - das dürfte aber wohl nicht greifen wenn ihr so gut verdient bzw Dein Mann. Ansonsten, da man einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag hat bliebe dann noch ab dann zu arbeiten. Kann man ja auch in TZ bis zu 30 Std innerhalb der EZ. Hartz4 dürfte wohl kein Thema sein. In einigen Bundesländern gibt es auch noch das Landeserziehungsgeld. Musst Du, genau wie Betreuungsgeld mal schauen ob es für euch noch zutrifft.


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