jani1315
Liebe Frau Bader, meine 2te Tochter wird im März 1 jahr alt und somit endet das Elterngeld. Ich bin in der Elternzeit meiner ersten Tochter wieder schwanger geworden und habe die Elternzeit bis Sebtember 2016 verlängert. Da meine 2te Tochter eine März geborene ist und es bekanntlich mitten im Jahr keinen Krippenplatz gibt, habe ich, um kein Risiko einzugehen, mit meinem AG den oben genannten Zeitraum vereinbart um meine Abreit wieder aufzunehmen. Nun meine Frage: Darf ich in der Zeit von April - August irgendwelche Gelder beantragen die meine Familie über Wasser hält bis ich wieder arbeiten gehe? Ich beziehe nämlich ab April nur das Kindergeld für meine 2 Töchter. Mein Freund ist somit gezwungen auch alles andere zu begleichen was ich sonst an Ausgaben hatte ( Teilung Einkauf etc..). Ich befürchte , dass das Gehalt von meinem Freund nicht ausreichen wird. Leider haben wir nicht das Previleg und haben Oma und Opa, Geschwister oder Tanten um die Ecke wohnen, damit wir für die Kleine einen Betreuer für diesen Leerlauf von April bis August hätten. Ihren Krippenplatz darf sie erst im August antreten. Mit einer Tagesmutter ist es bei und das Selbe in grün...keine Chance. Wäre sonst sehr gerne ab April wieder arbeiten gegangen wenn ich mitten im Jahr mein Kind unter bringen könnte. Durch die Vereinbarung mit dem AG darf ich auch erst im September wieder meine Stelle antreten, da ich eine Vertretung habe deren Vertrag im August diesen Jahres ausläuft. Hoffe, es war jetzt nicht so kompliziert.Vorab schon einmal rechtherzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Tips. Herzliche Grüße
Hallo, evtl. soziale Unterstützung wei Wohngeld o H IV - hängt von der Höhe seiner Einkünfte ab. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Schaut ob Wohngeld möglich ist und/oder erhöhtes Kindergeld. Notfalls bliebe auch Hartz4. DAS !!! würde ich mir aber sehr !!! genau überlegen. Grundsätzlich ist halt Dein Freund dir und den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Nur wenn sein Gehalt nicht langt, könnte das greifen. Sofern du doch eine Lösung wegen der Kinderbetreuung findest, könntest du auch ALG1 beziehen für die Zeit. dei jetziger Ag muss dir dann bescheinigen das er keine TZ-Stelle für dich hat. Bedenke auch, ohne Einkommen wird sich dein neues Elterngeld extrem verringern. Alle Monate von März bis zum neuen Mutterschutz gehen mit 0 € in die Berechnung für das neue Elterngeld ein. Du kannst auch, mit Zustimmung des AG, dir einen anderen Job innerhalb der Elternzeit suchen.
Sternenschnuppe
Schließe mich an, Wohngeld, Kindergeldzuschlag. Du kannst auch bei einer privaten Einrichtung nachfragen, die Stadt muss dann die Differenz tragen zum normalen Platz, wenn sie selbst trotz Anspruch keinen stellen kann. Kurz zu : Mein Freund ist gezwungen zu finanzieren. Ihr seid eine Familie, ob verheiratet oder nicht. Er hat zwei Kinder mit Dir gezeugt, ich schätze freiwillig. Es ist selbstverständlich dass sein Einkommen dazu verwendet wird um Euch zu unterhalten. Kinder und Dich !
Mitglied inaktiv
Hatte ich gesehen. Aber von März bis August sind es ein paar Monate. Wenn da nichts reinkommt, dürfte sich das neue Elterngeld fast halbieren. Wenn es jetzt schon eng ist, dürfte das die Situation nach Geburt 2 nicht verbessern.
Sternenschnuppe
Das letzte Elterngeld läuft jetzt aus. Ist Dein Weihnachtswunder passiert? Denke zwischendurch an Euch und drücke die Daumen.
Mitglied inaktiv
Stimmt, das 2te habe ich ganz überlesen. Und ja, Weihnachten war er wach und ist jetzt seit etwa einer Woche in der Reha. Er wird noch einen verdammt langen Weg vor sich haben bzw wir, aber er lebt. Und an den restlichen "Baustellen" kann man arbeiten. In ein paar Monaten kann man dann sehen welche Schäden bleiben, aber da hoffen wir jetzt erst einmal das beste. Und vielen lieben Dank für das Daumendrücken.
Sternenschnuppe
Oh wie schön, wenn man das so sagen kann. Sind weiterhin gedrückt. Es gibt einen Weg, das ist viel wert.
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