Schwanger und Studentin - welche Gelder stehen mir (und dem Vater) zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und Studentin - welche Gelder stehen mir (und dem Vater) zu?

Guten Abend, ich bin schon länger am überlegen wie ich die Zeit nach dem mein Kleines auf der Welt ist, finanziere. Ich bekomme Bafög und bin Studentin an einer Fernuni. Zusätzlich habe ich noch einen Nebenjob gemacht. Mein Partner und ich leben nicht zusammen haben aber schon das gemeinsame Sorgerecht geklärt. Er ist selbständig und verdient ganz gut. Kann ich trotzdem ALG II beanspruchen falls ich mich dazu entscheide das Studium zu unterbrechen da es mir mit dem Baby am Anfang zu viel wird? Oder wird das Gehalt von meinem Partner angerechnet? Unterhalt müsste er ja theoretisch auch zahlen aber das wollten wir eigentlich so klären. Wir wollten eventuell beide auch Elternzeit und Elterngeld beantragen aber leben nicht offiziell zusammen. Wäre es sinnvoll doch zusammenzuziehen? Ich bin mir noch nicht im Klaren was genau Vor - und Nachteile sind.. wenn ich weiterhin studieren sollte, kann ich ja Kinderbetreuungszuschlag erhalten, Elterngeld und Kindergeld. Und Wenn nicht ja theoretisch ALG II und Elterngeld. Was lohnt sich mehr? Ich hoffe auf eine Antwort. Liebe Grüße

von enkader am 19.09.2022, 18:45



Antwort auf: Schwanger und Studentin - welche Gelder stehen mir (und dem Vater) zu?

Hallo, primär ist Kindes- und Betreuungsunterhalt geschuldet. Wenn dann noch Ansprüche bestehen sollten, kann man Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen. Es geht nicht, dass beide zu Hause bleiben und staatliche leistungen in Anspruch nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2022



Antwort auf: Schwanger und Studentin - welche Gelder stehen mir (und dem Vater) zu?

Wenn Dein Partner EG beantragen möchte, muss er zusammen mit dem Kind wohnen. Er kann dann nicht irgendwo anders wohnen. Wenn Dein Partner gut verdient, warum sollte er euch dann nicht erstmal mitfinanzieren bevor die Allgemeinheit in Form von Hartz 4 o.Ä. etwas zahlt? Ggf kannst Du Wohngeld beantragen, Sozialhilfe oder bei gemeinnützigen Vereinen Hilfe bekommen. Aber zu allererst ist der Kindsvater für euch verantwortlich.

von Suomi am 19.09.2022, 19:27



Antwort auf: Schwanger und Studentin - welche Gelder stehen mir (und dem Vater) zu?

Zu allererst ist der Vater für euch mit verantwortlich - ob ihr zusammen wohnt oder nicht, er ist Unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber und im Zweifelsfall auch dir gegenüber im Sinne Betreuungsunterhalt. Insbesondere, wenn ihr nicht zusammen wohnt, ist er Barunterhalts-pflichtig dem Kind gegenüber. Da der Unterhalt für euer Kind ist, kannst du das auch nicht einfach unter den Tisch fallen lassen und es nicht für euer Kind einfordern. Wohnt ihr zusammen/zieht zusammen, ist er ebenfalls finanziell für euch mit verantwortlich. Dann werdet ihr aber als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und wenn er ganz gut verdient, kann das mit H4, Wohngeld etc evt. gar nicht möglich sein. Ich finde es normal, dass man natürlich die bestmögliche Lösung finden möchte und nicht auf Geld verzichten, dass einem rechtlich zusteht. Aber zu allererst sind die Eltern mit ihrem eigenen Geld selbst verantwortlich - und erst wenn das nicht reicht, sollte die Allgemeinheit zahlen.

von cube am 20.09.2022, 09:38



Antwort auf: Schwanger und Studentin - welche Gelder stehen mir (und dem Vater) zu?

Übrigens kann es steuerlich recht attraktiv sein wenn der KV dir als Mutter Unterhalt zahlt, müssen muss er ja so oder so. Er kann den Unterhalt von der Steuer absetzen, du musst ihn angeben. Aber da dein Steuersatz sicher niedriger als seiner ist, rechnet sich das oft richtig nett. So hab ich das mit meinem KV gemacht, nur das bei uns (unverheiratet) ich den Unterhalt an ihn gezahlt habe. VG D

von desireekk am 21.09.2022, 03:58



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