Jeanette1987
Hallo, ich habe bereits seit der 12 ssw ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaftsbeschwerden. Meine Elternzeit ist auf zwei Jahre beantragt. Da meine Tochter 8 Wochen zu früh auf die Welt kam, bekomme ich auch nur 18 Monate Elterngeld. Durch einen groben Behandlungsfehler ( wurde gegen mehrfachen ärztlichen Rat und gegen meinen verbrieften Willen zu einer vaginalen Alleingeburt ohne Schmerzmittel gezwungen) leide ich unter einer unheilbaren Posttraumatischen Belastungsstörung und bin langfristig Arbeitsunfähig. Wo kann ich mich informieren bzw, wo kann ich ab dem 19. Monat Elternzeit Gelder beantragen? Mit freundlichen Grüßen, Jeanette
Hallo, nach Ende der EZ Krankschreibung - und Schmerzensgeld vom Arzt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
erst mal ist der vater des kindes zuständig für euch beide. ich gehe mal davon aus, dass der abhanden kam. wie wolltest du denn gesunderweise den rest deiner elternzeit finanzieren? sollte das durch tz-arbeit sein, dann musst du dich krank schreiben lassen, dann bekommst du entweder krankengeld(wegen ein und der selben diagnose aber nur 1,5 jahre) oder du musst alg2 beantragen. durch eine therapie wirst du dein trauma sicher überwinden können.
Jeanette1987
Es war geplant, dass ich wieder arbeiten gehen kann. Leider habe ich ein UNHEILBARES Trauma durch die Geburt und bin wenns schlecht läuft mein Leben lang Arbeitsunfähig. Die Krankenkasse hat eine Therapie abgelehnt. Dann muss ich wohl Harz 4 beantragen. Danke für die Antwort
Mitglied inaktiv
Wenn Du nachweisbar arbeitsunfähig bist, bliebe der Weg über Erwerbsunfähigkeitsrente. Sofern Krankengeld auch nicht greift. Hartz4 greift auch nur dann, wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist. ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Hartz4 sondern Sozialhilfe/Sozialgeld. Bestenfalls greift da eine Übergangsfrist von bis zu 6 Monate. Und wenn es ein grober Behandlungsfehler war, bliebe der Klageweg. Dann würde der Richter entsprechend Schadensgeld usw regeln. Ansonsten bleibt der Vater. Der ist Dir und dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.
Sternenschnuppe
Dann bleibt nur Rente. Spreche das mit Deinem Hausarzt ab. Wenn es das ist was Du in einem anderen Forum hier gepostet hast, dann ist das gewiss nicht unheilbar. Du warst laut eigener Aussage doch auch schon bei zwei Therapeuten ? Hast Du das abgebrochen, dass die Krankenkasse derzeit nichts Neues bewilligt ? Notfalls stationär, das geht teilweise auch mit Kind. Damit Dir geholfen wird.
Mitglied inaktiv
wäre interessant zu wissen, welches unterforum.... ich kann mir auch nicht vorstellen, daß man unheilbar posttraumatisch belastungsgestört ist, so daß man komplett lebenslang au ist. klagen gegen ärzte....schwierig.
Sternenschnuppe
Hier ist der Link. Hast Du auch per PN :-) https://www.rund-ums-baby.de/geburt/forum/Warum-zeigt-CTG-keine-Wehen-an_42106.htm
Jeanette1987
Hallo, danke für die vielen Antworten. @ Danyshope: Direkt Hartz 4 hätte mich auch irgendwie gewundert. Der Fall liegt inzwischen dem MDK und der Ärztekammer vor. Wegen einer fehlenden Rechtsschutzversicherung habe ich mich aufgrund der anfallenden Kosten noch nicht zu einem Rechtsanwalt getraut. Wenn mir der grobe Behandlungsfehler bestätigt wird, werde ich den Schritt definitiv machen. Natürlich muss Ihr Vater auch für anfallende Kosten aufkommen :) Aber alles alleine kann er auch nicht auf Dauer stemmen. @NB: Danke für die Antwort, aber das Schmerzensgeld muss doch bestimmt eingeklagt werden? @ Sternenschnuppe: Diagnostiziert hat das bisher keiner. Allerdings kann man oft nach PTBS nicht mehr arbeiten gehen. Da der schreckliche Tag bereits im März ein Jahr zurück liegt, glaube ich inzwischen auch an keine Besserung mehr. Vor allem weil die Symptome sich nicht gebessert haben. Und es liegen natürlich infolgedessen weitere Diagnosen vor, die will ich hier jetzt nicht alle ausbreiten. Die eine Therapeutin ist nur für meine Tochter zuständig und schaut danach, dass wir trotz dieser schrecklichen Geburt eine Bindung aufbauen können. Die Krankenkasse zahlt allerdings max. 30 Sitzungen. Die Hälfte ist inzwischen verbraucht. Die andere Therapeutin ist bei Profamilia und berät. Macht allerdings keine richtigen Therapien. Inzwischen gibt es eine dritte Therapeutin, bei der ich 3 Stunden privat bezahlt habe, da ich es nicht mehr ausgehalten habe. Leider konnte ich mir mehr nicht leisten. In unserem Landkreis gibt es keine freien Plätze und keine Wartelisten. Daher hat meine Psychiaterin mir ein Dringlichkeitsattest für eine private Therapeutin ausgestellt. Diese wurde vom MDK abgelehnt. Das zweite Dringlichkeitsattest liegt dem MDK vor, es kam bisher allerdings keine Antwort. Ich mache mir diesbezüglich auch keine Hoffnungen mehr. Stationär ist der nächste Weg. Ist auch in Beantragung. Allerdings muss ich dort mein Kind abgeben. Und es geht mehrere Wochen/Monate und das gewohnte Umfeld wird meiner Tochter genommen ( Mama, Papa u. Familie ). Mal schauen wie es wird. So, ich hoffe ich habe allen geantwortet :)
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten