Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

Hallo Frau Bader, wir haben unsere Tochter, die jetzt 3,5Jahre alt ist, rechtzeitig in dem Waldorfkindergarten unserer Stadt angemeldet. Leider haben wir die n diesem Sommer keinen Platz bekommen. Evtl. nächstes Jahr im Sommer. Die Stadt kann uns nur einen Platz in einer staatlichen Kita anbieten. Ist es möglich, dass wir von unserem Wunsch-und Wahlrecht Gebrauch machen? Wenn ja, welche Schritte müssten wir dann gehen? Vielen Dank und Viele Grüße Nova

von November08 am 12.06.2018, 13:54



Antwort auf: Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

Hallo, das bezieht sich darauf, einen Kindergarten einer anderen Gemeinde zu nehmen. Ganz ehrlich, wie soll es denn durchgesetzt werden, wenn alle Eltern ssich ein Kindergarten aussuchen könnten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2018



Antwort auf: Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

Ich habe keine Ahnung, wie es aussehen kann und es auch nicht gerade hilfreich, eine konkrete Frage in dieser Art und Weise zu beantworten. Es herrscht bei vielen Eltern Not, weil es keine qualitativ hochwertigen Kindergartenplätze gibt und es heißt "Friss Vogel oder stirb".

von November08 am 12.06.2018, 15:53



Antwort auf: Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

Du hast es richtig erfasst. Es heißt friss oder stirb. Du hast das Recht deinen Wunsch zu äußern und dein Kind nur in den Kindergarten deiner Wahl betreuen zu lassen. Du hast aber kein Recht dass deinen Wunsch durchsetzt. Das heißt du kannst sehr gerne warten bis dir in deiner Wunschkita ein Platz angeboten wird. Das kann in einem Jahr sein oder eben auch niemals. Bis dahin kann dich keiner zwingen dein Kind in eine andere Kita zu bringen. Dann bleibt dein Kind eben zu Hause. Deine Entscheidung. Fakt ist dass du deinen Rechtsanspruch verwirkst wenn du einen angebotenen Kita-Platz (warum auch immer) ablehnst. Deine Gemeinde muss dir nur einen einzigen Platz anbieten und ist dann aus dem Schneider. Du hast dann keine Möglichkeit mehr dein Recht auf einen Kita-Platz durchzusetzen.

Mitglied inaktiv - 12.06.2018, 16:11



Antwort auf: Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

es ist leider so das die Kinder die erst mit 3 in den Kiga gehen die schlechtesten Chancen auf einen Platz haben. Die Plätze sind eben voll weil die Eltern ihre Kinder mit 1-2 Jahren in die Betreuung geben weil sie wieder arbeiten müssen. Es kann also sinnvoller sein deshalb sein Kind schon vorher anzumelden statt erst so spät. Das haben scheinbar die anderen gemacht. Die Gemeinde hat ihre Pflicht getan, sie hat euch eine Alternative angeboten. Wollt ihr die nicht, geht das zu euren Kosten. Ein Anrecht auf euren Wunsch-KiGa habt ihr nicht und werdet ihn auch nicht durchbekommen. Dafür stehen die Chancen nicht schlecht das ihr nächsten Sommer den Platz bekommt sofern irh eure Tochter so lange daheim lasst. Einfach wegen der Einschulung die ansteht.

von Felica am 12.06.2018, 18:12



Antwort auf: Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht für einen Kindergartenplatz?

Wunsch- und Wahlrecht heißt, dass du selbstverständlich einen Wunsch bzgl. des KiGa äußern darfst und dass du aus mehreren dir angebotenen Plätzen den aussuchen darfst, der dir am besten zusagt. Es beinhaltet auch, dass du die Angebote der Stadt ausschlagen kannst und dir selbst einen Wunsch-Platz suchst/beschaffst. Es heißt aber nicht, dass du der Stadt sagst, was du möchtest und diese darauf auch zwingend eingehen muss, obwohl der von dir gewünschte Platz eben nicht zur Verfügung steht. Die Stadt kommt ja ihrer Pflicht nach, indem sie dir einen Platz zur Verfügung stellt. Lehnst du den ab, musst du dich selbst kümmern. Ich denke, daher war Frau Bader etwas verwundert über die Frage nach rechtlichen Schritten.

von cube am 13.06.2018, 09:41



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