JungeMamix3
Hallo Ich hoffe Sie können mit helfen bzw hilfreiche Tipps geben. Ich bin in der 5 Ssw, mich interessiert auf was man alles ein Recht hat, was man alles beantragen kann.... Wir kommen aus BaWü, sind nicht selbständig und haben bereits einen Sohn geh. 12/2010, Wir beziehen kein Harz4 o.ä Leistungen. Ich bin über meinen Mann Familienversichert, wie sieht es da aus mit Mutterschaftsgeld? Ich habe mal gehört das man bei ProFamilia eine Erstaustattungsbetrag von ca 1200€ gibt, was ist dort die Grenze an Verdienst die man haben darf? Und gibts es noch andere Hilfe bzw Leistungen die man beantragen kann auser Kinder und Elterngeld? entschuldigen Sie für die vielen Fragen. lg und herzlichen dank im vorraus.
Hallo, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie MG bekommne. Erstlinmgsausstattung bekommen in erster Linie Bedürftige - zumal Sie schon ein Kind haben. Im übrigen gibt es doch tolle Kinderbasare. Zusätzliche Leistungen bekommen Sie, wenn Ihr Mann zu wenig verdient (ergänzendes H IV) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
dein kind ist grad mal 3 jahre alt, hast du nicht noch einiges von ihm übrig? man kann bundeslandabhängig bei einer stiftung geld für die erstausstattung beantragen, aber da du schon ein kind hast, sehe ich schwarz. arbeiten hilft übrigens auch bei der versorgung von kindern.... nicht immer nur andere.
JungeMamix3
Hallo erstmal, mein Mann und Ich gehen beide Arbeiten, habe doch trotzdem das Recht nachzufragen was man alles beantragen kann oder nicht? Das wäre das gleiche wen man sagen würde, für was Elterngeld man kann doch 8 Wochen nach Geburt arbeiten gehen, Elterngeld bekommt man ja auch von ,,anderen,,. Ich sitze niemandem auf der Tasche, beziehe kein Harz oder sonstiges, meine Frage war nur was man alles beantragen kann und solche Leistungen wie von Pro Familia werden Freiwilligen angeboten, jeder hat das recht dies auch in Anspruch zu nehmen, finde nicht das man sich da etwas vorwerfen muss, das man Geld von anderen nimmt.
Mitglied inaktiv
Leistungen zur Erstausstattung werden bedürftigen angeboten, alleinerziehenden beim ersten Kind zb. oder geringverdienern. freiwilligen??? klar kannst du nachfragen, ich habe deine frage ja auch beantwortet. ich glaube es aber nicht, weil du nicht bedürftig scheinst und schon ein kleines Kind hast. in der 5.ssw schon nach zuschüssen zu fragen, finde ich merkwürdig. das darf ich auch.
Sternenschnuppe
1200€ ist unrealistisch. Wir haben damals Wohngeld bekommen ein klein wenig und nur deswegen waren wir berechtigt und haben mit 3,5 Jahren Altersabstand bei Geburt 712€ bekommen. Allerdings war Kind 1 nicht von meinem Mann und ich hatte kein Einkommen damals.
JungeMamix3
Ich frage rein aus Interesse nicht weil Ich jetzt sofort alles haben will. Die 1200€ hat eine Bekannte von Pro Familia bekommen für Umstandskleider und für die Erstlingaustattung. Mein Sohn ist fast 4 wen Krümel nr 2 kommt. lg
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