Salzi78
Hallo Frau Bader, ich habe ein Anliegen, bezüglich der Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Vorgeschichte: Befristeter Arbeitsvertrag bis 15.03.2012. Einigung mit AG, Verlängerung des Arbeitsvertrages bis zum Eintritt des Mutterschutzes. Entbindungstermin: 28.07.2012 Beginn Mutterschutz: 16.06.2012 Abmeldung bei KK: 15.06.2012 Beschäftigungsverbot durch FA: seit 15.05.2012 Ich habe am Freitag einen Anruf von meiner KK erhalten, dass mir kein Mutterschaftsgeld zusteht. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Auf meinen Arbeitsvertrag steht halt nur der Satz "befristet bis Eintritt des Mutterschutzes". Hätte ich dann nicht bis einschließlich 16.06.2012 beschäftigt sein müssen? Habe mich wegen dem 1 Tag (ist ja nicht mal ein Tag) auch nicht arbeitslos gemeldet. Ich bitte um Ihre Hilfe.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Das stimmt leider! Der Vertrag hört am Tag vor dem Mutterschutz auf, damit gibts kein Mutterschaftsgeld (über die 13 Euro von der KK hinaus). Besser wäre es gewesen, wäre der Vertrag bis zum ersten Tag im Mutterschutz gegangen. Ich weiß nicht, wie es rechtlich zu werten wäre, wenn der AG bescheinigen würde, dass er mit der Formulierung das Datum 16.6 gemeint hat. Gruß Sabine
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