Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Warum muss ich beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss MEIN Gehalt angeben?

Frage: Warum muss ich beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss MEIN Gehalt angeben?

Jenny0987654321

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Hallo, da sich der Vater meines kürzlich geborenen Kindes seit langem nicht mehr meldet, weiß ich nicht, ob er fähig ist Unterhalt zu zahlen. Daher habe ich vorsorglich neben der Beistandschaft Unterhaltsvorschuß beantragt. Dort will man nun Gehaltsnachweise von MIR haben. Das verstehe ich nicht. Der Unterhaltsvorschuß hat doch nichts mit meinem Einkommen zu tun. Kann mir jemand erklären, wozu diese Angabe nötig ist?! Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, weil nach § 1 UVG das Enkommen der Mutter unter Umständen eine Rolle spielt. Liebe Grüße NB


mellomania

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es geht um dein einkommen. denn : Hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein wesentlich höheres Einkommen als der andere Elternteil, so muss sich der betreuende Elternteil in bestimmten Fällen am Unterhalt beteiligen. In einem solchen Fall schuldet der andere Elternteil möglicherweise sogar gar keinen Kindesunterhalt mehr.


kevome*

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Das ist falsch. Beim Unterhaltsvorschuss ist die Höhe des Einkommens des betreuenden Elternteils erstmal egal. Erst ab dem 12ten Geburtstag muss man ein MINDESTeinkommen haben. Ein HÖCHSTeinkommen für den Erhalt von Unterhaltsvorschuss gibt es nicht. Der Vater (nicht das Jugendamt) kann, ganz unabhängig vom Unterhaltsvorschuss gegen die Zahlung klagen, wenn die Mutter ein Vielfaches seines Einkommens hat. Da hat das Jugendamt aber keinen Einfluss drauf und zahlt auch bei seht hohen Einkommen den Unterhaltsvorschuss solange der Vater nicht ein solches Verfahren gewonnen hat. Ich vermute übrigens, dass das Jugendamt einfach die Verdienstbescheinigungen routinemäßig mit anfordert, damit sie nicht beim Aller des Kindes differenzieren muss. Gebraucht wird dieses eigentlich erst ab 12.


Jenny0987654321

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Danke kevome...Du hast Recht. Ich hab jetzt beim JugA nachgefragt, weil ich mit den vorhergehenden Antworten nichts anfangen konnte. Es geht im Grunde darum, ob man Kunde beim JobCenter ist und dort ggf. Schulden hat. In dem Fall würde die Unterhaltsvorschußkasse nicht zahlen. Die Höhe meines Einkommens ist uninteressant. Erst wenn das Kind 12 ist, muß ein Mindesteinkommen von 600,- Euro vorliegen. LG


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