nagü
Hallo Fr Bader, ich möchte bei meinem AG und bei der Elternstelle 2 Jahre Elternzeit beantragen. Bei der Elterngeldstelle sind dies ja nur 20 statt 24 Monate wo man Geld bekommt.!? Welchen Zeitraum muss ich beim AG beantragen wenn die Mutterschutzfrist am 30.07.14 endet und ich einen nahtlosen Übergang vom Elterngeld zum AG- Gehalt (dann Teilzeit) haben möchte. Danke für ihre Antwort.
Hallo, 1. Man bekommt nur 20 Monate, weil die Monate mit MG-Bezug angerechnet werden. 2. Sie können nach einem JAhr wieder arbeiten gehen, ohne dass es beim EG berücksichtigt wird. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, so pauschal kann man das nicht sagen. Das kannnst Du genau erst nach der Geburt errechnen. Es hängt davon ab, wie lange Dein Mutterschutz dauert, weil Dein Kind z.B. ein Frühchen ist. Wenn z.B. Dein Kind noch vor dem Mutterschutzbeginn geboren wird, bekommst Du zwar länger Mutterschaftsgeld (4 Monate), dadurch verringert sich die Elterngeldzahlung auf 8 Monate, bzw. auf 16 Monate gesplittet. Liebe Grüße Luvi
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