Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann muß ich AG informieren,wann und in welcher Std.zahl ich wieder Teilzeit arbeiten kommen möchte???

Frage: Wann muß ich AG informieren,wann und in welcher Std.zahl ich wieder Teilzeit arbeiten kommen möchte???

Mitglied inaktiv

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Nach dem neuen Elternzeitgesetz muß ich ja 2 Wochen nach Entbindung meinem AG erklären,wie lange udn ob ich in den nächsten 2 Jahren Elternzeit nehmen möchte.Ich möchte nun 2 Jahre nhemen ,aber innerhalb dieser Zeit auch wieder halbtags arbeiten gehen. Da ich noch überhaupt keine Ahnung habe, obs meinem Kindgut geht und ich einen Betreuung für ihn bekomme,kann ich folgkich auch nicht 2 Wochen nach Entbindung eine Erklärung abgeben,ob ich nach 1/2 Jahr,1 Jahr oder 1 1/2 J. wiederkomme. Wie ist denn die Rechtslage? Dankeschön für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, man muss sich, wenn man direkt in EU geht, 6 Wo. vor Beginn verbindlich festlegen, wie lange die Elternzeit geht. Unabhängig davon kann man Teilzeit arbeiten, bei dem alten Ag oder einem anderen (nur mit Zustimmung). Gruß, NB


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