Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann Arbeitgeber Bescheid geben wg. 3.Jahr Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann Arbeitgeber Bescheid geben wg. 3.Jahr Elternzeit

zweimalmamineena

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach Geburt meines 2. Kindes im August 2011 2 Jahre Elternzeit genommen. Ab August 2012 steige ich während der Elternzeit wieder in Teilzeit ein. Da ich als Lehrerin arbeite, möchte ich gerne wissen, wann ich dem Arbeitgeber Bescheid geben muss, dass ich das dritte Jahr Elternzeit nehmen möchte. Wie gestalte ich den Antrag? Formlos mit der Bitte um verlängerte Elternzeit bis Juli 2013? Eine weitere Frage hätte ich noch: Bei meinem ersten Kind bezog ich 300,- Elterngeld während ALG2 Bezuges. Knn ich für das erste Kind noch Elternzeit geltend machen, da ich damals erwerbslos war und im Prinzip 1 Jahr Elternzeit hatte während ALG2 Bezuges. Vielen Dank.


zweimalmamineena

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Natürlich geht das dritte Jahr Elternzeit von August 2013-Juli 2014, da ist mir ein Fehler unterlaufen.


zweimalmamineena

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Natürlich geht das dritte Jahr Elternzeit von August 2013-Juli 2014, da ist mir ein Fehler unterlaufen.


SumSum076

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Wenn das erste Kind älter als 3 Jahre ist, kannst du keine Elternzeit mehr nehmen. Gruß Sabine


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