Nola21
Hallo Bin zur Zeit in Elternzeit bis 22.März 2019, Kind 2 kommt wahrscheinlich auch am 21.03.2019 zur Welt. Bin in ssw 13+4 habe den ag noch nicht mitgeteilt das ich wieder schwanger bin. Reicht es wenn ich es mitteile wenn ich meine jetztige Elternzeit kündige wenn ich für Kind 2 dann das mutterschaftsgehalt kriege oder muss ich es vorher schon mitteilen ich bin ja sowieso in Elternzeit. Danke
Hallo, Ihr AG muss planen. Sie sollten es ihm also schon früher mitteilen. Liebe Grüße NB
mellomania
was war am ende der jetzigen elternzeit geplant? damit der AG planen kann, würde ich dann zeitnah die jetzige elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden.
Ani123
Fair wäre es gegenüber deinem AG, damit dieser planen kann, es jetzt schon mitzuteilen. EZ bis Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Per Post schicken mit Einschreiben, so dass dein AG gegenzeichnen muss, dass er den Brief erhalten hast und du eine Rückschrift bekommst. Kostet zwar um die 6€, aber besser Sicherheit als wenn dein AG später behauptet, er hätte nie einen Brief erhalten. Natürlich steht es dir frei und du kannst auch bis zu 7 Wochen vor EZ-Ende diese beenden. Würde auch noch passen mit Beginn des Mutterschutzes sein. Wie oben erwähnt, ich würde es zeitnah machen, damit dein AG auch planen kann. Meine Schwester hat bis Juli 19 EZ und im Juli 18 (1.Geburtstag vom 1.Kind) hat sie, wie oben beschrieben, ihrem AG einen Brief geschrieben bzgl. Beendigungder EZ 1 Tag vor Mutterschutzbeginn vom 2.Kind. Sie hat ET im Februar 2019. AG fand das gut und kann somit jetzt schon planen für Sommer 2019.
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