Peter McLen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist im öffentlichen Dienst beschäftigt (Erzieherin) und war bis Mai14 in dreijähriger Elternzeit, bis Dez14 hat sie genehmigten Sonderurlaub. Ab Jan14 tritt sie eine Halbzeitstelle (vor der Schwangerschaft Vollzeit) bei dem alten Arbeitgeber wieder an Heute haben wir erfahren, dass Sie wieder schwanger ist. Wir sind etwas verunsichert, ob wir den AG bereits informieren sollen, u.a. da Sie voraussichtlich, aufgrund mangelnder Abwehrkräfte/Impfungen wie schon bei der ersten Schwangerschaft, sofort wieder freigestellt wird. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen jetzt bereits ganz herzlich. mfG. Peter
Hallo, ich würde noch warten. Sie bekommt dann den Lohn wie ohne BV, also TZ Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Ihr müsst noch keinen informieren, arbeiten geht sie ja im Monent nicht. Abwarten wie sich die Schwangerschaft entwickelt und dann Mitte November Bescheid geben reicht völlig. Wenn sie ein BV bekommt, dann wird sie den Teilzeitlohn bekommen wenn der Sonderurlaub vorüber ist.
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