Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Erziehungszeit schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während Erziehungszeit schwanger

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Während meiner 2jährigen beantragten Erziehungszeit bekomme ich das nächste Kind. Beantrage ich dann erst 8Wochen vor Ablauf der Erziehungszeit für das erste Kind die Erziehungszeit für das zweite Kind? Oder soll ich die Erziehungszeit vielleicht aus "wichtigem Grund" verkürzen und nach der Geburt des zweiten Kindes die neue Erziehungszeit beantragen? Ich möchte ggf. die restlichen 1-2 Jahre später nehmnen. Besten Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann erst den ersten Eu zu ende laufen lassen und dann den 2. nehmen. Mit Zustimmung des AG ist es möglich, das 3. Kahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufzuheben. Gruß, NB


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