ni24
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Also ich befinde mich seit dem 04.06.2009 bis 03.06.2012 in Erziehungszeit. Habe mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein etwas angespanntes Verhältnis, seitdem er 2008 von meiner Schwangerschaft erfahren hatte! Wurde dann aufgrund komplikationen in der Schwangerschaft auch in der 15 Woche Arbeitsunfähig geschrieben!!! Was Ihm verständlicherweise verstimmt hatte! Habe jedoch mein Arbeitsverhältnis zum Ende der Erziehungszeit NICHT gekündigt und auch keine Reduzierung der Arbeitszeit beantragt! Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin - Geburtstermin 1.11.12. Leider läuft diese Schwangerschaft, wie auch die erst nich gerade optimal sodass ich befürchte wieder Arbeitsunfähig geschrieben zu werden (hatte bereits ende Nov. 2011 eine Fehlgeburt). Können Sie mir sagen, wie ich mich nun verhalten muss? Mein Arbeitgeber weiss noch nichts von dieser Schwangerschaft, möchte hier auch noch etwas warten. Muss mein Arbeitgeber mich trotzdem bezahlen? Wenn ja - als Vollzeitkraft? Muss ich befürchten, dass ich Probleme mit Arbeitgeber und Krankenkasse bekomme? Für eine Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar!! Mit den Besten Grüßen ni24
Hallo, Sie mùssen ja eigentlich zwischen der EZ und der neuen SChwangerschaft wieder arbeiten. Wenn Sie nichts anderes beantragt haben, dann Vollzeit. Sollte Ihr Arzt Sie wieder krankschreiben, bekommen Sie wieder 6 Wo. Lohn u dann Krankengeld Liebe Grùsse, NB
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