Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erziehungszeit und wieder schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erziehungszeit und wieder schwanger

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hallo frau bader, ich stehe vor einem kleinen problem, wobei sie mir sicher helfen können. meine momentane elternzeit endet im oktober 2005. meine tochter ist am 09.08.2003 geboren und dies ist auch alles schriftlich mit dem arbeitgeber vereinbart. es hat sich jetzt allerdings herausgestellt, dass ich wieder schwanger bin. entbindungstermin vorausichtlich 14.04.2005. wann muss ich meinen arbeitgeber über die neue schwangerschaft informieren? kann ich ab dem neuen entbindungstermin automatisch drei jahre elternzeit beanspruchen? und wie ist es mit der krankenkasse? wird mein krankenkassen anspruch automatisch verlängert, oder muss ich mich nach den drei jahren nach geburt meiner ersten tocher über meinen mann versichern? ich weiss, ganz viele fragen, aber ich hoffe einfach, dass sie mir helfen können. ich bedanke mich vorab schon mal recht herzlich . schnubbeline


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Gruß, NB


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