Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Elternzeit umziehen

Frage: Während Elternzeit umziehen

Fritzi123

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Hallo Fau Bader, mein Mann und ich haben ein Kleinkind und erwarten nun Drillinge. Da mein Mann flexibel von zu Hause aus arbeitet und wir mit den 3 Kleinen doch gut Unterstützung gebrauchen könnten, würden wir gerne für meine 2 Jahre Elternzeit in die Nähe meiner Eltern ziehen. Diese wohnen jedoch in einem anderen Bundesland, rund 600 km entfernt. Ist dies möglich? Mein Arbeitgeber sagt, ich würde in dem Fall kein Elterngeld bekommen und darauf sind wir angewiesen. Es geht ja nur um 1,5 - 2 Jahre in denen ich eh nicht arbeite, denn meinen Arbeitsplatz möchte ich später schon zurück. Nur brauchen wir definitiv etwas Hilfe, mindestens das Jahr nach der Geburt. Und da wäre die Hilfe der Familie schon das Schönste!! Vielen Dank & viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist unproblematisch. Achten Sie darauf, jeweils zunächst für ein bestimmtes Kind EZ zu nehmen - Sie können dann später dranhängen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für das Elterngeld muss man als Voraussetzung nicht am Arbeitsort wohnen, wohl aber zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Aber ob man mit Drillingen nach 2 Jahren wieder einsteigen kann, halte ich für fraglich (eher utopisch). Drillinge kosten viel Kraft, und sie sind mit 2 Jahren noch nicht mal trocken. Ich hätte auf jeden Fall eine längere Elternzeit genommen.


Mitglied inaktiv

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Keine Sorge, innerhalb der EZ könnt ihr wohnen wo ihr wollt in Deutschland. Du musst nur halt entsprechend wieder vor Ort sein wenn du wieder arbeiten willst. Achte darauf das du wegen Mehrlingen RICHTIG EZ meldest. Du musst genau sagen wann du für welches Kind genau EZ nimmst und dich für mindestens die ersten 2 Jahre festlegen. Wenn du es richtig angehst, müsstest du eigentlich für mindestens 7Jahre EZ ausschöpfen können. Eher sogar mehr. Du nimmst für das eine Kind erst 2 EZ und lässt dir bis zu 2 Jahre pro Kind für später übertragen. Diese 2 Jahre kannst du bis zur Einschulung nutzen. Sehr praktisch wenn es nach 2 Jahren nicht klappt mit dem VZ-Job. So kannst du dann wenn du wirklich wieder arbeiten willst Teilzeit innerhalb der EZ nutzen. Man darf nämlich innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei dem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Der VZ-Vertrag ruht dann solange. Es könnte sogar sein das du 8 Jahre hin bekommst, da bin ich mir aber nicht sicher. Deshalb lass dich speziell beraten. EG werdet ihr nur im ersten Jahr bekommen. Und mit dem hat der AG so gar nichts zu tun da das von der Kasse gezahlt wird. Solange ihr mit den Kindern zusammen wohnt, euch innerhalb vorn Deutschland befindet, ist das kein Problem. Um die EZ auch ohne Zustimmung des AG weiter verlängern zu können musst du aber mindestens 2 Jahre melden. Und wie gesagt, ihm sagen für welches Kind du wie nimmst, sonst laufen im ungünstigsten falle alle 3 EZ zusammen.


Niki1980

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Hallo, du musst auch nicht bei Wiedereinstieg am Arbeitsort wohnen. Ich bin während meines Mutterschutz von Bayern (dort ist auch mein AG) nach NRW zur Familie gezogen. Mittlerweile arbeite ich wieder bei meinem AG in Bayern. Ich arbeite einen Tag in der Woche vor Ort und 4 halbe Tage von zu hause im HO. Das habe ich mit meinem Chef alles vor dem Umzug abgesprochen. Von wo aus du zur Arbeit fährst und wie lange du dafür unterwegs bist und ob es sich für dich rechnet (Zeit, Fahrtkosten) musst du für dich entscheiden, da kann dein AG nichts zu sagen. Da wir schon im Mutterschutz umgezogen sind bzw. schon 2 Wochen vor Beginn Mutterschutz, weil ich da noch den Resturlaub genommen habe, habe ich das Elterngeld bei der Elterngeldstelle in NRW beantragt. Wir haben aber auch unseren Erstwohnsitz umgemeldet. LG Niki


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