Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Elternzeit im Ausland leben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Während Elternzeit im Ausland leben

milkahase

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe gleich zwei Fragen an Sie: 1.) Zum einen bin ich in Baden-Württemberg Vollzeit unbefristet beschäftigt, nun allerdings aufgrund einer Risikoschwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich lediglich aufgrund meines Arbeitsverhältnisses in Baden-Württemberg lebe, plane ich nun wieder bis zum Einsetzen des Mutterschutzes zu meinen Eltern nach Bayern zu ziehen. Ist ein Umzug in ein anderes Bundesland während eines Beschäftigungsverbotes erlaubt? 2.) Da mein Partner Vollzeit berufstätig in Spanien ist, planen wir die Elternzeit gemeinsam in Spanien zu verbringen. Mein deutscher Wohnsitz besteht dann bei meinen Eltern und meine Krankenversicherung und die meines Kindes werde ich in eine Auslandsversicherung umwandeln. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld, wenn ich während der Elternzeit praktisch nicht in Deutschland wohnen, d.h. dauerhaft dort anwesend sein werde? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wieso ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft? Hier wäre eine Krankschreibung das richtige Mittel. 2. Sie haben keinen deutschen Wohnsitz, wenn Sie in Spanien leben. Sie können deshalb weder Elterngeld noch Kindergeld erhalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

§ 1 Abs. 1. Nr.1 BEEG beantwortet die Frage meiner Meinung nach recht deutlich. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html Einfach zu den Eltern ummelden ist nicht rechtens... § 7 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__7.html Weitere Infos sind auch im Bundesmeldegesetz zu finden. Alles Gute :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ps: Antwort bezieht sich auf den Bezug Elterngeld - Frage 2


milkahase

Beitrag melden

Danke! Also ist mit ständigem Wohnsitz in Deutschland gemeint, dass ich mich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten muss?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, hier eine Definition des ständigen Wohnsitzes von einem Sozialgericht in einem gleichgelagerten Fall, in dem das Elterngeld abgelehnt worden ist: "Gemäß § SGB_I § 30 Abs. SGB_I § 30 Absatz 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen wird. Dabei ist ein mehrfacher Wohnsitz, auch verteilt auf das In- und Ausland, möglich. Für die Anerkennung der Wohnung im Inland reicht in diesem Fall nicht ihre ausreichende Ausstattung. Aus den Gesamtumständen des Einzelfalles muss vielmehr hervorgehen, dass der Betreffende in dieser Wohnung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft lebt (vgl. Lenz in: Rancke, Mutterschutz-Elterngeld-Elternzeit Handkommentar, 2. Auflage 2010, § 1, Rn. RANKOMUSCHG 2 MUSCHG § 1 Randnummer 5)." Ihr müsstet also eine Wohnung hier haben und die Mehrzeit Eurer Zeit Euch dort auch aufhalten. Natürlich sind Reisen und zeitweise Abwesenheit (z.B. mal 6 Wochen am Stück) erlaubt. Aber halt nicht dauerhaft beim Ehemann in Spanien leben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn der Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt wird, muss bei den Eltern die Abmeldung erfolgen... Im folgenden Link steht bisschen was zu Schein- und Gefälligkeitsanmeldungen und deren Konsequenzen. https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/meldegesetz-aenderung_idesk_PI9865_HI3200609.html Man kann da mit Sicherheit versuchen zu tricksen und zu betrügen... aber Recht ist es nicht. Bei aller Ehrlichkeit, es wäre nicht mehr als ein regelmäßiger Besuch bei den Eltern. Frau Bader antwortet bestimmt bald präziser :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Legaldefinition für einen gewöhnlichen Aufenthalt findet sich z.B. im § 8 AO https://dejure.org/gesetze/AO/8.html


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...