Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich im dritten Jahr der Elternzeit und habe mit dem Arbeitgeber Elternteilzeit mit 14 Stunden bis zum Ende der Elternzeit vereinbart. Jetzt bin ich wieder schwanger. Mir ist klar, dass die Mutterschutzfristen etc. genauso gelten. Nach dem Mutterschutz habe ich aber noch 3 Monate Restelternzeit für das erste Kind, in der ich theoretisch wieder in Elternteilzeit arbeiten müsste, oder? (da bisher so vereinbart). Ich möchte aber nicht arbeiten, sondern diese Monate der Elternzeit für das erste Kind nach dem Mutterschutz für das zweite Kind einfach zu hause bleiben. Nach dem Ende dieser Elternzeit möchte ich dann die Elternzeit für das zweite Kind anhängen. Geht das? Oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich in Elternteilzeit arbeite wie vereinbart? Und falls ich das nicht will, muss ich die Elternzeit für das zweite Kind direkt an den Mutterschutz dran hängen und die restlichen Monate der Elternzeit für das erste Kind verfallen dann? Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo, sorry - verstehe ich nicht. Sie gehen mit dem 2. Kind in Mutterschutz u haben noch 3 Mo. übrig von der 1. EZ? Sie wollen die TZ nicht arbeiten? Dann beenden Sie die 1. EZ u beginnen Sie die 2. Jeden Rest kann man pro Kind mit Zustimmung des AG bis zium 8. Geb. aufheben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort. hoffentlich jetzt verständlicher... Ich hatte direkt nach Muschu 2 Jahre Elternzeit fürs 1. Kind (1. Zeitabschnitt). 12 Monate hatte ich vorsorglich übertragen lassen (2. Zeitabschnitt). Dieses 3. Jahr habe ich dann allerdings gleich im Anschluss an die 2 Jahre genommen. Und nun befinde ich mich im 3. Elternzeitjahr, das noch bis Ende Juni 2010 geht. Während diesem Elternzeitjahr arbeite ich in Elternteilzeit. Geburtstermin fürs 2 Kind ist Anfang März, so dass Muschu bis Ende April geht. Danach würde ja meine Elternteilzeit vom ersten Kind grundsätzlich wieder greifen, sofern ich diese Elternzeit nicht abbreche. Mein AG überträgt nur volle 12 Monate bis zum 8. LJ gem. BEEG, d. h. er genehmigt 2 Zeitabschnitte (zuerst 2 Jahre und dann noch 1 Jahr). Weiteren Zeitabschnitten bzw. monatsweise gestückelten Elternzeitabschnitten stimmt er nicht zu (muss er ja m. W. nach dem Gesetz auch nicht, oder?). Insofern kann ich nicht die erste Elternzeit abbrechen, die zweite beginnen und den Rest am Schluss hinten dran hängen. Deshalb meine Frage, ob mein Arbeitgeber auch einfach genehmigen könnte, dass ich nach dem Muschu für das 2. Kind nicht wieder in Elternteilzeit arbeiten muss, sondern normal meine Elternzeit fürs 1. Kind bis Ende Juni beende und dann erst die Elternzeit fürs 2. Kind dran hänge. D. h. dass mein Arbeitgeber meine Elternteilzeit abbricht, aber nicht meine Elternzeit fürs 1. Kind. Oder kann ich genau diese Konstellation auch verlangen? Oder habe ich sogar einen Anspruch darauf, dass ich den verbleibenden Rest von 2 Monaten übertragen kann? Oder habe ich einfach Pech und 2 Monate Elternzeit vom 1. Kind verfallen? Ich hoffe, sie können mir nochmals weiterhelfen. Vielen Dank und Grüße, Manuela
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