sam00081
Hallo Frau Bader, habe folgende Frage, bzgl. des Elterngeldes und der Krankenversicherung. Mein 2tes Kind habe ich im Oktober 2011 bekommen. Nun bin ich nach nur 7 Monaten erneut schwanger. Entbindungstermin für das 3te Kind soll im März 2013 sein. Elterngeld habe ich für das 2te Kind bezogen von 10/11 bis 09/12. Elterngeld lag unter 1000 € Also ich habe bis 09/12 noch Elterngeld bekommen für 10/12, 11/12, 12/12, 01/13, 02/13 werde ich ja kein Geld bekommen oder?? Wie sieht es in der Zeit von 10/12 bis 02/13 bzw 03/13 mit der Krankenversicherung aus; bin ich weiterhin versichert mit meinen Kindern? Mein Mann ist in der privaten krankenversicherung und die Kinder liefen über mich in der gesetzl. Krankenversicherung. Was bekomme ich ab 03/13 an Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Würde mich wirklich über eine Antwort von Ihnen freuen. lieben Dank sam
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind. Dann sind Sie beitragsfrei versichert, solange Sie in EZ sind. Die KInder sind aber beid em zu versichern, der mehr verdient - das wird Ihr Mann sein. MG- brechen Sie am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes die erste EZ ab und Sie bekommen MG von KK und AG. EG-vom Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüsse, NB
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