Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während der Elternzeit kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während der Elternzeit kündigen?

MeineKleineMaus

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch in der Elternzeit und Elterngeldbezug. Ich hab in ein paar Monaten die Möglichkeit ggf. eine neue Arbeit antreten zu können. Wann steht noch nicht ganz fest. Fest steht das es nicht während des Elterngeldes ist. Was wären wenn ich in der Elternzeit kündige? Gleich Kündigungsfrist wie sonst auch? Wäre es möglich in der Elternzeit zu kündigen und dann ein paar Monate auf die neue Stelle zu warten? Bekomme dann ja kein Elterngeld mehr und wäre mit dem beginnen freier. Würde ich zur Not Arbeitslosengeld bekommen? Wenn ich in meiner Elternzeit kündige und die Stelle noch nicht für mich da ist? Danke und lieben Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich können Sie mit den normalen vertraglichen oder gesetzlichen Fristen während der Elternzeit kündigen. Zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie für die Zeiten, die sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie also zum Beispiel 30 Stunden arbeiten können, bekommen Sie entsprechendes Arbeitslosengeld. Grundsätzlich finde ich es immer sinnvoller, wenn man nicht Vollzeit arbeiten will, in der Elternzeit von Arbeitgeber 1 zu bleiben und während dessen bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, zum ersten Arbeitgeber zurückzukehren. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Während der ez kannst du mit deiner normalen Kündigungsfrist kündigen. Aber ab Wirksamkeit der Kündigung hast du keine Elternzeit mehr. Willst du das wirklich? Ob du ALG bekommst hängt davon ab ob dein Kind betreut ist.


MeineKleineMaus

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Aber ab Wirksamkeit der Kündigung hast du keine Elternzeit mehr. Willst du das wirklich? Ob du ALG bekommst hängt davon ab ob dein Kind betreut ist. von Saarlandmami2 am 26.08.2019 Die Elternzeit ist doch nur bei meinem jetzigen AG, ist das dann nicht egal? Wann würde das ALG greifen? Bei Betreuung oder keine Betreuung?


Mitglied inaktiv

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Ich sage mal so, ohne AG hast du keine Elternzeit mehr... Und alg1 gibt es nur, wenn dein Kind nachweisbar in der Zeit betreut sein kann. Geht auch Papa, Oma etc. Du musst mind 15 h die Woche arbeiten wollen


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