marieseptember
Hallo zusammen, Folgende Situation: - Arbeitnehmerin im Öffentlichen Dienst, unbefristet - es wurde Elternzeit bis September 2020 beantragt, ab 2019 soll TZ (halbe Stelle) gearbeitet werden Problem: es soll nun im Anschluss an die EZ Urlaub genommen werden, da dies finanziell vorteilhafter ist (da in Vollzeit tätig) und danach erst die Stundenzahl reduziert werden. Ist damit automatisch die Elternzeit beendet, da mehr als 30 Wochenstunden „gearbeitet“ (Urlaub) wird? Hätte dies irgendwelche Nachteile?
Hallo, Sie können, wenn der Ag zustimmt, die EZ unterbrechen (lassen Sie sich das schriftl. geben). Sie können den Urlaub nach der EZ nehmne. Oder im Dreisatz runterrechnen und anteilig nehmen. Liebe Grüße NB
marieseptember
Sorry, falsch ausgedrückt: nicht im Anschluss an die EZ soll Urlaub genommen werden, sondern ab Semptember 2019, im Anschluss an das Elterngeld!
mellomania
ja natürlich. über 30 h endet die elternzeit sofort. was du machen kannst, bitte deinen AG den urlaub auf die teilzeit runterzurechnen, dann bist halt länger weg. aber ich würde mir das aufheben für kind krank etc. der AG kann das auch nicht verlangen, da der urlaub in vz entstanden ist und der vertrag eben ruht. du baust in der tz ja wieder urlaub auf. ich würde das nicht machen. der kündigungsschutz wäre mit einem schlag weg.
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