Tahla
guten tag, folgende sachlage: mein sohn ist ende 2015 geboren, meine elternzeit endet ende 2017. nun habe ich zum 01.08. einen krippenplatz für meinen sohn gefunden, er wird dort von 8-14h betreut, länger wird vor ort nicht betreut. meine grosse tochter kommt zum 01.08. in den kindergarten, auch dort ist eine betreuung von 8-14h vorgesehen. mein ag möchte mich nur in vollzeit beschäftigen (wir sind nur 3 angestellte) was aber zum einen zeitlich nicht machbar ist (kernarbeitszeit 7:30-12:30 + 15-19) und ich in den betrieb grundsätzlich nicht zurückmöchte (u.a. überwürfnis mit ag) daher werde ich dort kündigen müssen um mir einen neuen job zu suchen. zu wann muss ich nun kündigen? zum 01.08. bei krippenstart oder zum 01.09. wenn die eingewöhnung durch wäre? würde für beide monate noch elterngeld beziehen. liebe grüsse
Hallo, wieso verlàngern Sie die EZ nicht um ein weiteres Jahr? Liebe Grùsse NB
Lewanna
Ich würde gar nicht kündigen, sondern während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Du kannst ja deine Elternzeit noch um ein Jahr verlängern. Dann kannst du zum Ende des 3. Jahres immer noch kündigen. LG
Tahla
wird vom jetzigen AG abgelehnt, kommt also nicht infrage.
Lewanna
Mit welcher Begründung? Zumal er dir ja keinen Teilzeit Arbeitsplatz anbieten kann oder möchte. LG
Tahla
ist doch nebensächlich, wir sind nur 3 angestellte bei uns, daher kann er das ablehnen.
Mitglied inaktiv
Dein AG kann nicht ablehnen wenn Du mindestens 2 Jahre EZ gemeldet hast. dann kannst Du auch ohne seien Zustimmung um das dritte Jahr verlängern. Er hat da kein Mitspracherecht. Und wenn er dir innerhalb der EZ keinen geeignete Teilzeitstelle bieten kann oder will, dann darf er es dir nicht verbieten bei einem anderen AG innerhalb der EZ zu arbeiten. es darf nur eben kein direkter Konkurrent sein. Da du keine genauen Daten nennst, hängt das weitere Vorgehen also davon ab welche EZ-Frist du dem AG gemeldet hast. So oder so, kündigen musst du erst zum Ende der EZ - auch dann wenn Dein Kind vorher schon wo betreut wird. Dein AG kann nicht hingehen und sagen, och dein Kind ist im KiGa, also komm morgen mal wieder VZ arbeiten. Heißt also so oder so frühstens Ende 2017 für dich. Zeit genug also ab August oder auch September wenn Dein Sohn betreut wird sich was neues zu suchen. oder wie gesagt um ein Jahr die EZ zu verlängern und dann innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche woanders zu arbeiten.
Mitglied inaktiv
Dein AG darf nur ablehnen das du den VZ-Vertrag NACH !!!! der EZ in Teilzeit wandelst. Dem muss er wegen der geringen Betriebsgröße wirklich nicht zustimmen, innerhalb der EZ gilt das aber nicht. Und da man wie gesagt innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten darf - bei dem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung (die er aber nur schwer verweigern darf) auch bei einem anderen AG, wäre die Verlängerung der EZ wirklich eine Option. Wenn Du deine 3 Jahre EZ ausgeschöpft hast kannst Du immer noch schauen - auch in Hinblick darauf wenn ihr noch Nachwuchs plant.
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