Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitige Entbindung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: vorzeitige Entbindung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vor 3 Jahren war es noch so, dass bei Geburt des Kindes vor dem errechneten Entbindungstermins der Mutterschutz nicht um diese Differenztage verlängert wurde. Ich habe gehört, dass sich jetzt die Gesetzeslage geändert hat. Stimmt das?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ab 30.06.2002 genießen Mütter mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Der Bundestag schloss mit der Änderung des Mutterschutzrechts, die ab sofort in Kraft tritt, eine Gesetzeslücke und erfüllte damit die europäische Mutterschutz-Richtlinie. Nach dem alten Recht war die 14-Wochen-Frist nicht in jedem Fall gewährleistet. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Nach altem Recht verfielen bei Entbindungen vor dem berechneten Termin die nicht beanspruchten Tage der Schutzfrist. Nach dem neuen Recht verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, das Gesetz wurde zu Gunsten der Mütter dieses Jahr verändert.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Unsere Tochter ist am 19.6. geboren worden, Entbindungstermin wäre der 27.6. gewesen. Endet der Mutterschutz dennoch trotzdem am 22.8. und die Frist für den Antrag ist eine Woche nach offiziellem Entbindungstermin ? Sollte die Elternzeit idealerweise am 18. eines Monats enden - abgestimmt auf den Lebensmonat des Kindes? Herzli ...

Sehr geehrte Frau Bader, am 8.9.19 soll mein Kind auf die Welt kommen und ich habe nun ein paar Fragen zum Kündigungsschutz nach Geburt bzw. zur Beantragung der Elternzeit. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! 1. Der absolute Kündigungsschutz greift ja bis zu 4 Monaten nach der Geburt. Bezieht sich das auf die Kalendermonate oder auf di ...

Gerne an alle Experten: Wie lange dauert die Mutterschutzfrist, wenn das Kind 7 Wochen vor dem berechneten ET geboren wird? Bitte mit Erläuterung.

Sehr geehrte Frau Daber, Meine Ehefrau ist zu mir nach Deutschland gekommen wir möchten das die entbindung hier stadt findet erst mal weil hier berufstätig bin und keine Zeit habe ins Heimatland zu fahren und weil es auch sicherer ist. Bin berufstätig,krankenversichert und lebe hier seit jahr zenten. Meine Frau hat einen Attest und darf auch ni ...

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 5ten Woche Schwanger mit meinem zweiten Kind. Ich bin Deutsche Staatsangehörige und lebe permanent mit meinem Irischen Ehemann in Irland. Ich bin hier privat versichert und habe auch eine EHIC Karte von der Irischen Gesundheitsbehoerde. Angesichts einer zweiten Geburt, ist mir jetzt sehr klar dass ich zwingend a ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Wäre ich nicht schwanger, würde der Vertrag mit größter Wahrscheinlichkeit in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt (passiert in dem Betrieb eigentlich immer). Wenn alles gut läuft, werde ich aber ca. 3 Monate vor Vertragsende entbinden. Ich überlege, ob ich einfach in Elte ...

Hallo Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit aufgrund meiner ersten Geburt am 12.04.2020. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut schwanger. Termin wäre der 08.07.2021. Grundsätzlich müsste ich ja am 12.04.2021 wieder arbeiten, was ich aber nicht vor habe, da es nur 6 Wochen bis zum Mutterschutzbeginn (27.05.) wären ...

Sehr geerhte Frau Bader, ich habe mich im Internet zwar schon etwas schlau gemacht, aber ganz sicher bin ich mir nach wie vor in der Angelegenheit nicht. Ich bin Medizinstudentin im praktischen Jahr und würde gerne auf meinen Mutterschutz nach der Entbindung verzichten (für das Kindeswohl ist durch den Vater und die Großeltern gesorgt). Durc ...

Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich ode ...