Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der EZ - Restelternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorzeitige Beendigung der EZ - Restelternzeit

VeKi

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Hallo Frau Bader, ich habe meine Elternzeit für volle 3 Jahre beantragt. Nach Rücksprache mit meinem AG werde ich meine Elternzeit vorzeitig beenden ( cca 8 Monate früher). Ich soll dem AG schriftlich die Beendigung der Elternzeit mitteilen. Soll in diesem Schreiben explizit stehen, dass ich die restlichen 8 Monate für später aufheben möchte (glaube ich bis zum 8.Lebensjahr möglich), oder versteht sich das hier automatisch so, dass ich die Restelternzeit bis zum 8.Lebensjahr noch nehmen kann? (natürlich mit der Zustimmung des AG). Es geht mir nur darum, ob die Restelternzeit nicht irgendwie "verloren geht"? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen deutlich machen, dass die EZ vorzeitig beendet wird. Dann bleiben die Monate bestehen. Ich würde es aber vorsichtshalber reinschreiben. Liebe Grüße NB


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