Sa_Se22
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich aktuell im 1. Jahr Elternzeit für mein zweites Kind. Ich beziehe Elterngeld-Plus und bin wöchentlich 22,5 Stunden tätig. Die von der Elternstelle bewilligten Zahlungen laufen noch bis einschließlich Januar 2020. Nun plane ich einen Wechsel des Arbeitgebers im nächsten viertel Jahr und habe dazu folgende Fragen: 1. muss der neue Arbeitgeber automatisch meine beantragte Elternzeit vom alten Arbeitgeber übernehmen oder endet die Elternzeit mit der Kündigung bei meinem jetzigen Arbeitgeber? 2. Nach Aussage der Elterngeldstelle würde ein mögliches höheres Gehalt (zukünftig und auch rückwirkend) auf die Elterngeld-Plus-Leistungen angerechnet werden. Vermutlich würde das bedeuten, dass die Rückforderungen der Elterngeldstelle in etwa den künftigen neu berechneten Leistungen entsprechen und sich daher gegenseitig aufheben. Daher wäre ein finanzieller Vorteil nicht mehr gegeben. Kann ich aus diesem Grund meine Elternzeit zum Zeitpunkt des Arbeitgeberwechsels vorzeitig beenden? Dies bedarf der Zustimmung welches Arbeitgebers (aktuell oder potentieller neuer)? Vielen Dank für Ihre Antwort! Herzliche Grüße Sarah
Hallo, 1. Der Anspruch auf 24 Monate Elternzeit besteht, muss dem neuen Arbeitgeber gegenüber aber geltend gemacht werden. 2. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, das Elterngeldplus in Elterngeld umzuwandeln und sich, soweit möglich, vorher auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB
Felica
1. Nein, der neue AG ist nicht an den Vereinbarungen mit dem ersten AG gebunden. Endet dein Vertrag beim ersten AG, endet also auch deine EZ. beim neuen müsstest du entsprechend neue EZ melden. Besser wäre, wenn du nicht planst mehr wie 30 Std die Woche zu arbeiten, sich das OK vom ersten AG zu holen innerhalb der EZ woanders arbeiten zu dürfen. 2. Die Sache ist die, du bist im ersten Jahr, dann evtl im zweiten Jahr. Keine Ahnung weil die genauen Daten fehlen. Aber, wenn du ab dem Mutterschutz gearbeitet hast und deshalb EG Plus beziehst und das ganze dann auf Basis-EG wandelst, rechnen die zurück. Das heißt, die rechnen so wie wenn du Basis-EG ab nach der Mutterschutz bezogen hast. da es dort weit geringere Freigrenzen gibt wie bei EG Plus, müsstest du wohl einiges zurück zahlen. Bliebe also nur auf die noch ausstehenden EG-Monate komplett zu verzichten. Also ja, du könntest die EZ beenden und dann auch der EG-Kasse mitteilen das du auf die restlichen EG-Monate verzichtest und auch darauf das es nachträglich in Basis-EG gewandelt wird. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, ich zweifel daran das du da mehr Gewinn machst. mein Rat wäre eher mit dem potentiell neuen AG zu sprechen ob er nicht eine Alternative zu dem höheren Lohn hat, etwas was beim EG nicht berücksichtigt wird. In der Richtung würde ich mich schlau machen. Manche AG gewähren zB Tankgutscheine, beteiligen sich bei der Kinderbetreuung usw. Einige Sachen rechnet die EG-Kasse an, andere wiederum nicht. Würde mich mal in der Richtung schlau machen. Kann man ja auf die Zeit des EG befristen. Oder aber mit dem Wechsel warten.
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