Vor Geburt keine Anträge mehr möglich....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vor Geburt keine Anträge mehr möglich....

Guten Morgen. Ich werde leider ein frühchen zur Welt bringen, bin in der 24. Woche aktuell und werde nicht mehr heim können um Anträge zu stellen oder die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Gibt es da irgendwelche Übergangsregelungen für diese zeit? Ich hatte 2 Tage bevor ich herkam mit den Papieren begonnen, aber EG und die Anerkennung der Vaterschaft schaffen wir nicht. Strengste bettruhe in der klinik, darf nicht msl für das WC aufstehen die nächsten wochen....

von Meyla am 13.08.2020, 04:04



Antwort auf: Vor Geburt keine Anträge mehr möglich....

Liebe Meyla, klingt nicht gut ich drücke die Daumen. Habe auch ein Früchen (wenn auch ein späteres) und kenne dieses Gefühls-Karussell... Das EG können Sie rückwirkend beantragen (geht ja eh erst nach der Geburt). Die zeitnahe Vaterschaftsanerkennung ist schon wichtig - ohne Ihnen Angst machen zu wollen. Da würde ich mal mit dem JA telefonieren. Das ginge parallel auch beim Standesamt oder einem Notar - vllt kann ja einer von denen ins Krankenhaus kommen. Ich wünsche Ihnen und dem Baby alles Gute NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2020



Antwort auf: Vor Geburt keine Anträge mehr möglich....

Nachtrag: Es ist die nächsten Wochen nicht sicher, ob unser Sohn die Geburt überhaupt überlebt, seine Chancen stehen weit unter 50%. Wenn er es nicht schafft, müssten wir neben der schlimmen Situation noch zu einer Behörde laufen und die Anerkennung machen lassen. Wie man sich vorstellen kann, ist das füe uns schwer zu ertragen, grsde weil die Geburt per T-Schnitt erfolgt (man klappt mich der Länge nach auf) und ich nicht mobil bin.

von Meyla am 13.08.2020, 04:09



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Ich weiß nicht ob das unter corona geht aber ihr könntet einen Notar ins Krankenhaus holen und mit ihm die Vaterschaftsanerkennung machen. Ist nur ne Idee

von misses-cat am 13.08.2020, 04:23



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Frage doch mal in der Klinik nach du bist doch nicht die erste in dieser Situation und die Kiiink kennt sich da bestimmt aus und kann weiterhelfen Ansonsten würde ich alle zuständigen Stellen per Mail anschreiben und einfach nachfragen es gibt bestimmt eine Lösung Alles Gute für euch

von kati1976 am 13.08.2020, 08:19



Antwort auf: Vor Geburt keine Anträge mehr möglich....

Hallo, Ich wünsche dir viel Kraft für die schwere Zeit, durch die ihr gerade gehen müsst. Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung und schildere ihnen die Lage. Vielleicht wissen die eine Lösung. Vaterschaftsanerkennungen kann man auch getrennt machen, der Vater an einem anderen Termin als du. Er kann ja schon mal angeben, dass er der Vater ist. Ich würde mich auch wegen dem gemeinsamen Sorgerecht erkundigen, wie ihr das schon vorgeburtlich regeln könnt (wenn ihr das möchtet. Wegen Elterngeld: Die Anträge brauchst du doch jetzt noch nicht stellen. Du hast noch ewig Zeit! Außerdem könntest du das auch vom Krankenhaus aus. Du brauchst nur unterschreiben. Nach der Geburt (v.a.wenn sie sehr früh ist) hast du erst mal 18 Wochen Mutterschutz und erhältst Mutterschaftsgeld. Auch die Elternzeit musst du wahrscheinlich erst bis zur 11. Lebenswoche des Kindes beantragen. Vorausgesetzt dein Kind wird tatsächlich noch vor dem eigentlichen Mutterschutzbeginn geboren. Frag in der Krankenkasse nach, wie das mit den Mutterschutz-Leistungen geregelt ist, wie du das Geld beantragen musst. Ich hab auch ein Frühchen. Das behördliche ist bei uns problemlos gegangen. LG luvi

von luvi am 13.08.2020, 08:32



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Ich danke euch und werde das alles mal direkt versuchen. Es ist der selbe Vater wie bei tochter nummer 1, hoffe das hilft irgendwie.... Hoffentlich hat die Klinik eine gute Lösung parat und kennt solche Fälle...

von Meyla am 13.08.2020, 09:50



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Hallo, lass den Vater das machen. Er soll Jugendamt, Standesamt und Notar kontaktieren damit ihr die Vaterschaft vor der Geburt regeln könnt. Und ja, das Krhs, soll und muss da helfen. Aber auch da soll sich der Papa auf die Hinterfüsse stellen. Alles Gute Euch allen Vieren! LG D

von desireekk am 13.08.2020, 13:53



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Der papa muss grade neben der Selbstständigkeit, die uns am leben erhält, unsere Tochter versorgen. Ich wäre ganz dankbar wenn er da nicht als indirekt untätig hingestellt wird.... der hat aktuell einen 18 stunden tag und kann mich deswegen teilweise nicht besuchen kommen. Ich liege halt nur rum, muss man ja nun mal sagen... auch wenn ich einen guten grund habe, aber telefonieren geht zum glück noch

von Meyla am 13.08.2020, 15:08



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Hallo, Ich hab dir vorher schon mal geschrieben. Ich hatte auch eine Frühgeburt, ich kam ins KKH u d am Tag darauf war mein Sohn schon da und konnte nichts mehr vorbereiten, was noch nicht bereits erledigt war. Geburt in der 31. Ssw. Bei mir ging das problemlos. Die Ämter waren sehr hilfsbereit und nachsichtig als bei einer Geburt in einer späteren SSW. Frage nach, im KKH, beim Jugendamt, bei der Krankenkasse. Die haben Erfahrung damit. Die hatten sicher schon mal eine ähnliche Problematik. Und wenn du das mit der Vaterschaftsanerkennung nicht vorgeburtliche regeln kannst, geht es auch irgendwann nach der Geburt. Es gibt jetzt wichtigeres, als dir deshalb Sorgen zu machen. Wenn es geregelt werden kann, ist es gut, wenn nicht, passiert auch nichts. Ich wünsch dir noch eine lange Schwangerschaft und viel Kraft! LG luvi

von luvi am 13.08.2020, 15:35



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Alles Gute, ihr werdet das schon schaffen.

von Felica am 13.08.2020, 16:01



Antwort auf: Vor Geburt keine Anträge mehr möglich....

Ich hatte vorhin mit dem JA gesprochen. Sie versuchen jemanden im Außendienst her zu bekommen oder mir, wenn nix geht, einen Notar zu empfehlen der da schnell handelt und ins Krankenhaus geht. Die Dame war zwar genervt, aber bemüht.

von Meyla am 13.08.2020, 18:24



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