Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor Ende der 2 Jährigen Elternzeit kommt Baby Nr 2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vor Ende der 2 Jährigen Elternzeit kommt Baby Nr 2

mommy1012

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Sehr geehrte Frau Bader, sicherlich wurde meine Frage bestimmt schon zig mal gestellt, aber ich wollte mein Problem Ihnen nocheinmal selber schildern, da ich noch kein Fall gefunden habe mit dem ich mich 100% identifizieren kann. Habe am 15 Oktober 2010 unser erstes Kind zur Welt gebracht. Bin in einer Festanstellung und habe bei meinem Arbeitgeber zunächst 2 Jahre Elternzeit eingereicht und mir das 3 Jahr noch offen gelassen. Ende Augst ( ca 23.08.12) 2012 kommt jetzt unser 2 Kind zur Welt. Wie läuft das jetzt mit der Elternzeit ab? Verfallen jetzt die 2 Monate bis Oktober ? Was ist mit meinem 3 Jahr von Kind Nummer , verfällt das 3 Jahr? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Vielen Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung kann man auch, das ist am vorteilhafte vorteilhaft hältsten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Elterngeld. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Verfällt nicht, hast es Dir ja gesichert :-) Die 2 Monate bin ich nicht ganz sicher, werden aber soweit ich weiß übertragen. Alles Gute


Sonni74LS

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Ich würde vorschlagen, EZ vom ersten Kind pünktlich zur MuSchuFrist beenden und die Restzeit bis zum 3.LJ des ersten Kindes übertragen lassen vom AG (schriftlich natürlich) auf das Alter 3-8 LJ. des ersten Kindes. Das würde ich dann taggenau aufschreiben an deiner Stelle. Dann für das zweite Kind die nächsten (mind.) 2 Jahre oder gleich 3 Jahre EZ nehmen. Wenn der AG zur Übertragung zustimmt, kannst Du die verbliebene EZ vom Kind 1 an die EZ vom Kind 2 dranhängen.


SumSum076

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Der Vorteil ist vor allem, dass du so für die 14 Wochen Mutterschutz wieder Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld hast (und den Urlaub). Gruß Sabine


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