Darca85
Hallo Frau Bader Ich möchte Ihnen fragen 1. bei meine erste Kind hab ich beschäftigungsverbot gekriegt . Hab ich bei BMW über eine Agentur gearbeitet und eine halbe meine Stundenlohn hat BMW bezahlt ( Zuschlag ) . Meine Elternzeit hab ich in märz beendet Aber in Februar war ich gleich wieder schwanger und hab ich wieder BV gekriegt aber meine lohn ist jetz nur die halbe was zählt Agentur ist das in ordnung oder soll ich gleiche Lohn kegriegt als letze mal. 2. von was würde jetz mein Elterngeld gerechnet Seit august 2014 hab ich Bv gehabt und in märz ist meine Tochter geboren Hatte ich 2 Jahre elternzeit also bis 19 marz 2017 und gleich hab ich zweite BV gekriegt also welche 12 Monaten sind bei mir wichtig für Elterngeld Vielen dank LG Ballova
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Frage ist also, ob der Vertrag zwischen der Agentur und BMW noch besteht. 2. da sicher mehr als die letzten zwölf Monate nicht gearbeitet haben, bekommen Sie nur den Grundbetrag von 300 € und den Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
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