ILIKEIT
Guten Tag Frau Bader, am 23.05.13 endet meine zweijähre Elternzeit von Kind 1. Ich bin erneut schwanger - voraussichtliche Entbindung Mitte Juli 2013. Eine Beschäftigung von Mai bis Juli ist aus Entfernungsgründen nicht möglich (AG ist 200km entfernt) - wir sind in der ersten Schwangerschaft weggezogen. Was würden Sie mir raten, um die kurze Zeit zw. dem Ende der Elternzeit von Kind 1 und dem Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 zu überbrücken? Besten Dank
Hallo, Sie haben einen Vertrag und schulden die Arbeit. Also kündigen oder Urlaub (bezahlt/unbezahlt) Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wenn die Entbindung MItte Juli ist, wann beginnt genau der Mutterschutz ? Vielleicht kannst Du mit Urlaub überbrücken, oder aber die erste Elternzeit um genau diese Lücke bis zum Mutterschutz verlängern. Auf jeden Fall beommst Du wieder volles Mutterschutzgeld :-)
ILIKEIT
Der Mutterschutz beginnt Anfang Juni. Urlaubsanspruch habe ich laut meines Wissens nicht?! Wenn ich die Elternzeit um 1 Monat verlängere, verfallen dann die restlichen 11 Monate oder kann ich diese dann zum Schuleintritt o.ä. verwenden? Nochmals besten Dank!
Sternenschnuppe
Ob das dann verfällt , ich meine zu wissen das nicht. Aber da bin ich mir unsicher. Du schreibst ihr seid eh weggezogen. Von daher gehe ich mal davon aus, dass Du da ja eh nicht wieder beginnen willst ? Dann reichen doch die nächsten 3 Jahre vom nächsten Kind, und dann suchst Du Dir am neuen Wohnort zeitig was neues. Urlaub erwirbt man auch noch im Mutterschutz, und diesen kannst Du dann zum Überbrücken nehmen. Ein paar Tage werden es sein.
SumSum076
Wenn der voraussichtliche Entbindungstermin Mitte Juli ist, beginnt doch der Mutterschutz Anfang Juni! Die paar Arbeitstag zwischen Elternzeitende und Mutterschutzbeginn sollten sich mit dem Urlaub überbrücken lassen. Du hast für das Jahr 2013 einen Anspruch auf Urlaub von Mai (da endet deine EZ) bis September (da endet dein Mutterschutz). Das sind immerhin 5/12 des Jahresurlaubs. Bei einem Jahresurlaub von 26 Tagen sind das immerhin 11 Tage Urlaub! Bei 30 Tagen 13 Tage. Wenn du keinen Urlaub machen möchtest, kannst du auch ohne Zustimmung des AG deine 2-jährige Elternzeit um die Tage bis zum Mutterschutzbeginn verlängern. Wenn du den Rest (bis zu den 3 Jahren) aufheben möchtest, musst du beim AG um Übertragung über den 3. Geburtstag hinaus bitten. Gruß Sabine
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