JeCh
Guten Tag Frau Bader, ich habe einen Vollzeitjob in dem ich in Elternzeit bin. Seit der Geburt meiner Tochter habe ich meine Krankenversicherung in eine Familienversicherung umgeändert sodass auch mein Mann in unsere Versicherung gewechselt hat. Nun habe ich innerhalb meines 2. Elternzeitjahres zwei Minijobs ausgeübt. Meine Elternzeit habe ich zu Beginn des Mutterschutzes beendet sodass mir wieder Mutterschutzgeld zusteht. Wer bezahlt mir denn den das Mutterschutzgeld für die Minijobs? Das Bundesversicherungsamt trotz Familienversicherung oder die Krankenkasse obwohl es nur ein 450€ job war? Danke und freundliche Grüße
Hallo, Ein Minijobs muss sozialversicherungspflichtig gewesen sein. Dafür bekommen Sie MG Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Beim Minijob gibt es doch kein Mutterschutzgeld. Und beides zusammen hast Sind unterwegs vorher sicher auch nicht gemacht. Vollzeit und zwei Minijobs.
JeCh
Ich wurde bei beiden Minijobs zur Sozialversicherung angemeldet aber wer muss das Mutterschaftsgeld zahlen? LG
Strudelteigteilchen
Ich versuche mal, das zu rekapitulieren: Du hast eine ungekündigte Vollzeitstelle. Diese VZ-Stelle ruhte aufgrund der Elternzeit. Im Rahmen der Elternzeit hast Du zwei Minijobs gehabt. Zum neuen Mutterschutz hast Du die Elternzeit gekündigt. Dann lebt der VZ-Vertrag wieder auf und das Mutterschutzgeld wird vom Arbeitgeber der VZ-Stelle gezahlt.
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