Christin1!
Habe drei Jahre Elternzeit beantragt und befinde mich gerade im 3 Jahr. Im Januar 2018 ist meine Elternzeit zu Ende, würde dann meine Vollzeitstelle antreten wollen. Ist das so, oder muss ich mit dem Betrieb nochmal Rücksprache halten, oder ist es automatisch so? Wie würde es sich verhalten, wenn ich im Dezember 2017 schwanger würde und im Januar 2018 die Stelle nicht antreten kann, wegen einem Beschäftigungsverbot? Bekomme ich dann trotz nicht antreten der Stelle mein Gehalt? Oder muss ich zumindest einen Monat voll gearbeitet haben um Anspruch auf mein Gehalt zu haben?
Hallo, 1.Automatsich aber ich würde mich beim AG mal in Erinnerung bringen 2. Nein, Sie bkommen direkt voll das Gehalt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du schwanger im Januar 2018 wieder beginnst zu arbeiten arbeitest du ganz normal bis zum Mutterschutz. Warum gehst du davon aus ein Beschäftigungsverbot zu bekommen wenn du nach deiner Elternzeit schwanger bist oder wirst? Jeckyll
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