Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt man Vollzeitstelle komplett auf, wenn man erstmal nur Teilzeit arbeiten wil

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gibt man Vollzeitstelle komplett auf, wenn man erstmal nur Teilzeit arbeiten wil

mel.2016

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem Angestelltenverhältnis und habe einen Vollzeitjob. Jetzt bin ich in Elternzeit für 1 Jahr und möchte danach wieder arbeiten allerdings wahrscheinlich nur für 20 - 30 Stunden pro Woche. Wenn ich nun mit meinem Chef abspreche, dass ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe für 30 Stunden und er damit einverstanden ist - habe ich mir dann meine Vollzeitstelle "verbaut", also ist es mir dann ohne weiteres nicht mehr möglich, zur Vollzeitstelle zurückzukehren? Was kann man denn dann tun, was gibt es für Möglichkeien? Ich könnte doch sicher auch die Elternzeit verlängern und dann nur 30 Stunden arbeiten gehen - dann würde mir nach Ende der Elternzeit doch wieder meine Vollzeitstelle zustehen, oder? ich möchte mir meine Vollzeitstelle aber für die späteren Jahre sichern - also erst so in 3 - 5 Jahren ca. Was kann man tun, um sich seine Vollzeitstelle zu erhalten, obwohl man erstmal nur in Teilzeit arbeiten geht? VG Melanie K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie verlängern mit Zustimmung des AG die EZ u arbeiten in der EZ TZ. Dann lebt nach der EZ der alte VZ-Vertrag wieder auf Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du NACH der EZ nur TZ arbeiten willst, ja dann musst Du den VZ-vertrag kündigen und bekommst dafür einen dauerhaften TZ-Vertrag. den aufzustocken später wird oft recht schwierig. Was Du aber machen kannst und solltest, ist das Du sagst du willst INNERHALB der EZ in TZ arbeiten. Das darfst Du nämlich bis zu 30 Std. Da du dich aber für die ersten 2 Jahre festlegen musst und ein AG einer vorherigen Verlängerung nicht zustimmen musst, und manchmal Mutter Natur und Gevatter Schicksal doch anders plant, solltest Du bei der Meldung der EZ das gleich auch so angeben. Sprich, Du meldest mindestens 2 Jahre EZ an, mit dem Hinweiß das du planst nach einem Jahr in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten und du dir das 3te Jahr für einen späteren Zeitpunkt aufhebst. Und das man alles weitere bespricht zu einem späteren Zeitpunkt. So weiß der AG, Ok ein Jahr bsit Du mindestens nicht da, danach evtl stundenweise und Du kannst dann schauen ob du das 3te an das 2te dranhängst oder das 3te Jahr bis zur Einschulung noch nutzen willst. Bis dahin ruht dann dein VZ-Vertrag, so das du ihn nach der EZ problemlos wieder reaktivieren kannst. Oder Du eben du dann weiterhin TZ arbeiten willst und den VZ-Vertrag kündigst. Davon ab kannst du, mit Zustimmung des AG, innerhalb der EZ auch woanders arbeiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und  50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo in bin schwanger in elternzeit mein elterngeld ist vorbei und im April muss ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden damit ich den AG Zuschuss erhalte. So meine Frage damit ich NULLRUNDEN ausgleiche möchte ich nun eine TZ Arbeit suchen. DER NEUE ARBEITGEBER WEISS NICHT DAS ICH SCHWANGER BIN UND ICH HABE EIN ZUSATZVERTRAG FÜR DIE ELTER ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe August 2023 wieder angefangen zu Arbeiten und zwar 65std im Monat. Ab Juni 2024 habe ich aufgestockt auf 129std im Monat nun meine Frage, wie lange (wie viele Monate) muss ich 129std im Monat arbeiten damit dieses Gehalt während der elternzeit anerkannt wird ?    vielen Dank im Voraus!    Mit freundl ...

Guten Tag, Wie sind für folgenden Fall die Regelungen: Eine Mutter ist unbefristet bei einer kommunalen Verwaltung in Teilzeit beschäftigt und hat zunächst nach Geburt nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Während des ersten Jahres erfolgt eine Verlängerung der Elternzeit auf zwei Jahre.  Darf die Mutter während des zweiten Jahres bei einem ...

Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...