Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich (nicht verheiratet) bekommen im März ein gemeinsames Kind. Die Vaterschaft haben wir dem Jugendamt gegenüber erklärt und gleichzeitig auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt, sodass er, denke ich, ja auch über alle medizinischen Befunde unser Kind betreffend informiert wird und diesbezüglich Entscheidungen treffen kann. Allerdings wird dies in Bezug auf mich (für den Fall von Komplikationen, eines Kaiserschnittes oder ähnlichem) ja vermutlich nicht der Fall sein. Da wir beide nun aber möchten dass er in diesem Zusammenhang einem Ehepartner gleichgestellt ist, würde ich ihm gerne eine Vollmacht ausstellen. Welche Angaben muss eine solche Vollmacht enthalten damit sie wirklich gültig ist und vom Krankenhaus auch anerkannt wird? Vielen Dank!
Hallo, das kann ich Ihnen hier leider pauschal nicht erstellen. Sie könenn mal auf die Seite der Bundesärztekammer schauen, ansonsten kann ich Ihnen derartiges entgeltlich aufsetzen.nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüsse, NB
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