FrauJulia
Hallo Nicola, ich möchte gerne Mit meinem Ehemann eine GbR gründen. Allerdings planen wir auch eine Schwangerschaft. Jetzt gibt es ja die neue Rechtsprechung, dass man vollen Anspruch auf Elterngeld hat, wenn man während der Elternzeit nicht arbeitet und auf den Gewinn verzichtet. Allerdings habe ich nirgendwo finden können, wie das ist wenn man die gbr mit dem Ehemann gegründet hat. Ist dies dann auch möglich? Und was muss man dann berücksichtigen? Getrennte Konten? Während meiner Elternzeit will mein Mann dann eine 450 € Kraft anstellen die ihm hilft. Ich freue mich sehr auf deine Antwort. Liebe Grüße Julia
Hallo, das ist das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 13.12.2018, Az. B 10 EG 5/17 R. Dazu sollte man im Gesellschaftervertrag regeln, dass in der EZ kein Gewinn ausgeschüttet wird. Im Urteil lässt das oberste Sozialgericht den Elterngeldstellen h einen gewissen Ermessensspielraum. Denn so wie hier entschieden wird nur verfahren, "wenn keine Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch bestehen". Missbräuchlich könnte beispielsweise eine Regelung im Gesellschaftervertrag sein, nach der im Anschluss an die Elternzeit ein überproportional hoher Teil des Gewinns an die vormalige Elterngeldbezieherin ausgeschüttet wird. ALso: es besteht kein Anpruch, sollte die EG-Stelle es hier anders sehen, bleibt nur der Weg zum Gericht. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Naja, einen Anhaltspunkt für Rechtsmissbrauch könnte man evtl. darin sehen, dass der Gewinn des Ehemannes dadurch, dass an die Frau nichst ausgeschüttet wird, verdoppelt wird. D.h. der Gewinn der Familie insgesamt ist im Wesentlichen gleich groß wie vorher (-450EUR/Monat), bloß dass nun Elterngeld dazu kommt. Keine Ahnung, wie man das beurteilen würde.
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