Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Volles Elterngeld bei gbr mit Ehemann

Frage: Volles Elterngeld bei gbr mit Ehemann

FrauJulia

Beitrag melden

Hallo Nicola, ich möchte gerne Mit meinem Ehemann eine GbR gründen. Allerdings planen wir auch eine Schwangerschaft. Jetzt gibt es ja die neue Rechtsprechung, dass man vollen Anspruch auf Elterngeld hat, wenn man während der Elternzeit nicht arbeitet und auf den Gewinn verzichtet. Allerdings habe ich nirgendwo finden können, wie das ist wenn man die gbr mit dem Ehemann gegründet hat. Ist dies dann auch möglich? Und was muss man dann berücksichtigen? Getrennte Konten? Während meiner Elternzeit will mein Mann dann eine 450 € Kraft anstellen die ihm hilft. Ich freue mich sehr auf deine Antwort. Liebe Grüße Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 13.12.2018, Az. B 10 EG 5/17 R. Dazu sollte man im Gesellschaftervertrag regeln, dass in der EZ kein Gewinn ausgeschüttet wird. Im Urteil lässt das oberste Sozialgericht den Elterngeldstellen h einen gewissen Ermessensspielraum. Denn so wie hier entschieden wird nur verfahren, "wenn keine Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch bestehen". Missbräuchlich könnte beispielsweise eine Regelung im Gesellschaftervertrag sein, nach der im Anschluss an die Elternzeit ein überproportional hoher Teil des Gewinns an die vormalige Elterngeldbezieherin ausgeschüttet wird. ALso: es besteht kein Anpruch, sollte die EG-Stelle es hier anders sehen, bleibt nur der Weg zum Gericht. Liebe Grüße NB


zweizwerge

Beitrag melden

Naja, einen Anhaltspunkt für Rechtsmissbrauch könnte man evtl. darin sehen, dass der Gewinn des Ehemannes dadurch, dass an die Frau nichst ausgeschüttet wird, verdoppelt wird. D.h. der Gewinn der Familie insgesamt ist im Wesentlichen gleich groß wie vorher (-450EUR/Monat), bloß dass nun Elterngeld dazu kommt. Keine Ahnung, wie man das beurteilen würde.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...