Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Frage: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

NickName123

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ende Dezember 2018 haben wir unseren Nachwuchs bekommen und meine Frau ist nun aktuell im Mutterschutz. Leider hat mein ehemaliger Arbeitgeber im Jahr 2018 Insolvenz angemeldet und die Transfergesellschaft endete zum 31.12.2018. ALG 1 habe ich rechtzeitig beantragt und würde ab januar leistungen beziehen. Gern würde ich zusammen mit meiner Frau die ersten beiden Monate Elternzeit nutzen und Elterngeld beziehen, leider ist mir nicht klar wie ich es am besten anstelle um nicht teile des Bezugszeitraumes an ALG 1 zu verlieren. Ich würde mich freuen wenn ich auf diesem Wege einen hilfreichen Tipp erhalten könnte. Mit freundlichen Grüßen Sebastian


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hat zwei Möglichkeiten. 1. Sie verschieben Ihr Arbeitslosengeld 1um zwei Monate und bekommt vollumfängliches Elterngeld 2. Sie bekommen beides parallel. Dann kommt es darauf an, wie viel Prozent Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie bekommen nicht beides in voller Höhe sondern jeweils anteilig. Dabei müssen Sie mindestens 30 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. wenn Sie jetzt also zum Beispiel halbtags arbeiten könnten, bekommen Sie Arbeitslosengeld eins 50 %, das wird auf das Elterngeld bis zu 300 € angerechnet. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Blöde Frage, aber wieso willst du Elternzeit ohne Arbeitgeber nehmen (was nicht möglich ist), obwohl du ohnehin zuhause bist? Wenn es dir nur um das Elterngeld geht, dann kannst du das natürlich machen, aber dein ALG 1 wird auf das Elterngeld angerechnet werden und es dadurch merklich verringern. Ob und wie man das ALG 1 für zwei Monate pausieren kann, um das volle Elterngeld zu bekommen weiß ich leider nicht.


cube

Beitrag melden

Das EG wird auf das ALG angerechnet, ja. Allerdings bleibt der Sockelbetrag von 300 Euro davon unberührt - du würdest also vermutlich finanziell also vermutlich besser dastehen als bei Verzicht auf ALG. Allerdings müsstest du dann weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sprich: Bewerbungen schreiben, Gespräche führen und ggf auch einen Job annehmen. Elternzeit gibt es ohne AG nicht - verzichtest du auf ALG, um es hinterher wieder aufleben zu lassen, wärest du in dieser Zeit Hausmann mit EG-Bezug. Die Beiträge zur KK müsstest du dann selbst zahlen. Ich würde sagen, du müsstest selbst einschätzen, wie schnell du wieder in Lohn und Brot kommen kannst in deinem Job um generell zu entscheiden, ob ihr es euch leisten könnt, dass du dann ja auch einfach zwei Monate länger arbeitslos bist. ALG ist ja nicht die gleiche Höhe wie dein Gehalt. EG auch nicht.


ALF0709

Beitrag melden

Er kann während des Elterngeldbezuges kein ALG I beziehen, weil ALG I voraussetzt, dass er vermittelbar ist und das er während der Elternzeit nicht. Auch gibt es nur bei ALG II den Sockelbetrag von 300,00 € der stehenbleibt. Zur Frage: Wenn du in Elternzeit gehst und kein ALG I beziehst, kannst du nach Elternzeit ALG I beantragen und ganz normal beziehen (für wie viele Monate auch immer). Der Anspruch auf ALG I entfällt nicht.


cube

Beitrag melden

Er ist aber nicht in Elternzeit, da er keinen AG hat. Ich schrieb, dass er Hausmann mit EG-Bezug ist und dann eben weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, sofern er ALG 1 gleichzeitig beantrag. "Man bezieht Elterngeld und zusätzlich ALG I, d.h. der Anspruch auf ALG I ruht nicht. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet, in Höhe von 300 Euro bleibt es jedoch anrechnungsfrei. Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Achtung: Bei dieser Variante müssen zumindest die Väter dem Arbeitsmarkt für maximal 30 Wochenstunden weiterhin zur Verfügung stehen! Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur."


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria