Schneck78
Liebe Frau Bader, ich bin seit 2016 vom Vater meiner beiden Kinder (14 J. + 7 J.) getrennt und seit 2017 geschieden. Die Kinder, wir haben beide das Sorgerecht, sind fast immer Samstags von 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr bei ihm. (Er wohnt bei seiner Mutter) Zu mehr Betreuung sieht er sich nicht imstande. Die Kinder haben sich daran gewöhnt, möchten ihren Vater nicht öfters sehen. Wir kommen alle mit dieser Lösung irgendwie klar. Er kümmert sich ansonsten nicht um die Kinder, gratuliert nicht zum Geburtstag, interessiert sich nicht für Schule usw... Der KV ist allerdings seit Jahren in psychologischer Betreuung. Inwieweit ein gravierendes Krankheitsbild vorliegt, weiß ich nicht. Er spricht nicht mit mir. Da mein Großer vor einiger Zeit Jugendweihe hatte, hab ich dem KV gegenüber Mehrbedarf zum Unterhalt geltend gemacht (nur 50/50, obwohl er bedeutend mehr verdient). Ich wollte nicht noch mehr Unruhe in unseren Umgang bringen. Da er sich aber vehement sträubt, mir wieder div. Vorhaltungen macht, möchte er den Kontakt zu mir und den Kinden abbrechen. Damit er mich nicht mehr sehen muss. Ich dachte nun darüber nach, ihn zu fragen, ob er mir freiwillig das halbe Sorgerecht überträgt. Es gestaltete sich bisher immer schwierig, zu einer für die Kinder guten Lösung zu kommen. Oder sollte ich mir das Sorgerecht übers Familiengericht einklagen? Auch wegen seiner psychischen Erkrankung? Ich hab das bisher immer verworfen, da ich meinen beiden Kindern die Befragung vor Gericht ersparen wollte. Kann der KV auch einen Verzicht auf das Umgangsrecht abgeben? Natürlich auch hier freiwillig und ohne die Kinder zu befragen?! Ich hoffe, Sie können mir einen Rat geben. Vielen Dank. Schneck78
Hallo, Umgangsrecht und Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun. Sie können ihn nicht zum Umgang zwingen, es wäre aber schade für die Kinder, wenn er nicht mehr will. Liebe Grüße NB
lilly1211
Du hast da glaube ich was falsch verstanden: die Kinder haben ein Recht den Vater zu sehen. Dieses Recht kannst du nicht einfach verschachern. Und ob er das Sorgerecht hat hat damit auch nichts zu tun.
Schneck78
Liebe Lilly, ich weiß, dass es das Recht meiner Kinder ist, ihren Vater zu sehen. Doch blockt er ab. Weil er mit mir ein Problem hat, wo ich nicht weiß welches, da es null Kommunikation gibt, möchte er den Kontakt zu den Kindern und mir abbrechen. Ich würde mir wünschen, dass er sich mehr kümmert, an ihrem Leben teilnimmt. Er tut es aber nicht. Auf seinen Wunsch hin... Ich möchte nichts verschachern. Ich möchte nur, dass es meinen Kindern so gut wie nur möglich in dieser Situation geht. Ich finde es schrecklich, ihre traurigen Augen zu sehen, wenn der Papa sich mal wieder nicht interessiert. Sie hoffen jeden Samstag und resignieren immer mehr, mal still, mal aggressiv... Außerdem ist da diese psychische Sache bei ihm. Er war mal einige Zeit in einer psychatrischen Tagesklinik und ist weiter in Behandlung. Mehr Infos hab ich aber nicht. Ich habe aber Angst um meine Kinder.... Liebe Grüße Schneck78
luvi
Hallo, Auch wenn er kein Sorgerecht mehr hätte, hätte er das Umgangsrecht. Und die Kinder auch das Recht auf ihren Vater. Ich versteh dich nicht. Du willst, dass der Vater kein Umgangs Recht mehr hat, schreibst aber gleichzeitig, dass der Vater den Umgang nicht wahrnehmen möchte. Das wäre doch in deinem Sinne. Dann sind aber noch die Kinder, die gerne zum Vater gehen. Und um diese geht es, nicht um deine Befindlichkeiten oder die des Vaters. Das SR entziehen wegen Terminen beim Psychologen? Meinst du das ernst? LG luvi
Mitglied inaktiv
ich verstehe das auch nicht ganz, denn a) will er keinen kontakt mehr und b) wird sich der unbedingte wunsch beim älteren Kind eh bald erledigt haben, weil am samstag andere Aktivitäten stattfinden. mach doch keine unnötige welle und bring keine Unruhe in die geschichte. der mann ist jetzt sauer, weil du finanzielle Beteiligung wünschtest, der kriegt sich schon wieder ein. und wenn nicht, dann eben nicht! Gefahr für leib und seele der Kinder sehe ich keine. traurige augen auch nicht, denn sie wollten ihn auch nicht öfter sehen.
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